Für die Anschaffung von Betten – die eigenen sollten erst mit dem Umzug aus Australien eintreffen – wurden 6100 Dollar bezahlt, Daimler aber sogar 9400 Dollar in Rechnung gestellt. In der Waschküche wurden eine neue Waschmaschine und ein neuer Trockner aufgestellt. Das wurde deswegen etwas teurer, weil erst nach Lieferung auffiel, dass es für den bestellten gasbetriebenen Trockner noch keine Gasleitung im Haus gab. Um all das will sich Lieb nicht persönlich gekümmert haben. Nach seiner Lesart hat er einfach unterschrieben, was ihm da so vorgelegt wurde, und sich im Übrigen vorrangig um seine 350 amerikanischen Mercedes-Händler gekümmert. Insbesondere zwei Vorwürfe konnte Lieb freilich nicht entkräften. Wieso er mehr Geld für die Betten haben wollte, als er ausgegeben hatte, und weshalb eine teure Home-Entertainment-Anlage auf Firmenkosten hermusste, wo doch der Vorgänger von der noch installierten Anlage – aus welchen Gründen auch immer – lediglich die Lautsprecher mitgenommen hatte.

 

Eine zentrale Rolle bei den Neuanschaffungen spielte der Miteigentümer einer Sicherheitsfirma, die für Mercedes-Benz USA arbeitete. Mehr noch: der Mann war auch Liebs Chauffeur und zugleich das Bindeglied zu der Daimler-Abteilung, die sich um die Liegenschaften des Konzerns kümmerte. Liebs Neuanschaffungen liefen über die Firma dieses Mannes, der sie – versehen mit einem Aufschlag – dem Konzern in Rechnung stellte. Dieses System hat freilich nicht Lieb installiert; so wurde bereits unter dem Vorgänger gearbeitet. Die verwunderte Frage des Gerichts nach dem Zweck dieser Zwischenschaltung, beantwortete Lieb knapp mit dem Hinweis auf fehlendes eigenes Personal.

Der Richter wundert sich über die Praktiken bei Daimler

Dass Lieb, der wieder in Australien lebt und dort Autos der Marke Chrysler verkauft, nicht korrekt gehandelt hat, stand für das Landesarbeitsgericht fest. Harald Oesterle, der Vorsitzende Richter, sah allerdings auch den Konzern in der Verantwortung, weil manche Praktiken, „die nicht in jedem Fall unmittelbar einsichtig waren“ (Oesterle) in der Vergangenheit toleriert wurden. Das half jedoch ebenso wenig wie der Verweis auf Liebs 35 Jahre währende Betriebszugehörigkeit. Daimler lehnte Oesterles Vergleichsvorschlag – einvernehmliche Trennung, Zahlung von 150 000 Euro und Fortbestand der Ansprüche aus Aktienoptionen – ab. „Wir wollen hier keinen Vergleich“, sagte der Daimler-Anwalt und begründete dies mit der öffentlichen Aufmerksamkeit, die der Fall bisher schon gefunden habe, und der möglichen Wirkung nach innen.