2003 haben die Besucher vor der Schleyerhalle bis zu sieben Stunden gewartet, um „Körperwelten“ zu sehen. Von November bis Mai macht die umstrittene Anatomie-Ausstellung zum zweiten Mal in Stuttgart Station – mit dem Reiter auf dem Pferd, der damals verhüllt werden musste.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - Nach 13 Jahren kehrt die umstrittene Ausstellung „Körperwelten“ im November für fast sechs Monate in die Schleyerhalle zurück – an den Ort, an dem Plastinator Gunther von Hagens und seine Frau, die Ärztin Angelina Whalley, ihren bisher größten Besucherrekord feierten. Bis zu sieben Stunden musste man damals auf den Einlass warten. An neun Tagen kamen 105 000 Besucher – in eine Schau, in der die Macher auf Anordnung der Stadt einen plastinierten Reiter samt Pferd verhüllen mussten. Jetzt ist dieses Exponat erstmals in Stuttgart öffentlich zu sehen – laut Kurartorin Whalley kam diesmal kein Einspruch aus dem Rathaus.

 

Bei der neuen Ausstellung „Zyklus des Lebens“, die vom 30. November bis zum 20. Mai 2017 in der Schleyerhalle täglich bis 18 Uhr geöffnet sein wird und dank der Dauer diesmal nicht für rekordverdächtige Schlangen sorgen dürfte, will Angelina Whalley „die Stationen der Menschen von der Zeugung bis ins hohe Alter“ zeigen.

Rechtsstreit in Berlin

Das schwebende Paar beim Sex ist in Stuttgart nicht dabei, weil es sich in einer Ausstellung in Kapstadt befindet, sagte die Kuratorin unserer Zeitung: „Aber zur Ausstellung gehört ein plastiniertes Baby.“

Wegen seiner fortschreitenden Parkinson-Erkrankung hat Gunther von Hagens die kaufmännische Leitung seines 1993 gegründeten Instituts für Plastination 2011 seinem Sohn Rurik von Hagens überlassen. Immer wieder rechtfertigt er sich gegen Vorwürfe. „Die Posen, in denen wir die Plastinate präsentieren, sehen manche Wissenschaftler kritisch“, sagt er. „Aber Laien haben einen anderen Zugang zur Anatomie als das Fachpublikum.“ Zuletzt befand er sich in Berlin im Rechtsstreit mit dem Bezirk Mitte, der das „Menschenmuseum“ der „Körperwelten“-Macher am Fernsehturm schließen wollte. Begründung: Die Präparate seien nicht identifizierbar. Damit sei es dem Bezirk unmöglich, zu verifizieren, ob der Körperspender zu Lebzeiten eingewilligt habe. Genau diese Probleme wollen die Ausstellungsmacher inzwischen beseitigt haben und führen den Museumsbetrieb „unter der im Grundgesetz schrankenlos gewährten Freiheit von Forschung und Lehre“ fort.