Ernst Hermann Maier aus Balingen muss seinen Rindern wider Erwarten keine Kennzeichen ins Ohr stechen

Region: Verena Mayer (ena)

Balingen - Der Rinderwahnsinn von Balingen-Ostdorf hat ein Ende. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat Ernst Hermann Maier und seiner Tochter Annette erlaubt, ihre Bullen, Kühe und Kälber ohne die von der EU vorgeschriebenen Ohrmarken zu halten. Damit endet eine monatelange Auseinandersetzung zwischen Maier und dem Amt – und der als Revoluzzer bekannte Seniorchef hat einen weiteren Sieg errungen. So scheint es zumindest. Denn noch sind nicht alle Fragen geklärt.

 

Chip im Hintern statt Loch im Ohr

Maiers, die ihre Uria-Herde das ganze Jahr über im Freien halten, lehnen die gelben Kunststoffmarken seit jeher ab. Sie halten diese Methode für schmerzhaft und impraktikabel, weil die Marken oft ausrissen. Die Familie Maier kennzeichnet ihre rund 260 Tiere mit einem Mikrochip, der den Kälbern nach ihrer Geburt links neben der Schwanzwurzel injiziert wird. Ein Lesegerät, über das Hinterteil gehalten, fördert die Daten zum Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht zu Tage.

Das im Landratsamt angesiedelte Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist mit dieser Methode zwar einverstanden, dennoch kündigte es im November an, diesen Sonderweg nicht länger zu dulden, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gebe. Das Amt ordnete an, alle Rinder bis spätestens Ende Juni mit den gelben Ohrmarken zu versehen. Ernst Hermann Maier wehrte sich, so wie er sich bereits gegen das Verbot gewehrt hatte, seine Tiere direkt auf der Weide zu töten: mit Erfolg. Der Landrat Günther-Martin Pauli persönlich hat die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Der Landwirt dankt dem Landrat

Möglich wurde dies durch Paragraf 45 der Viehverkehrsverordnung. Dieser sieht vor, dass die Behörde eine andere Kennzeichnung genehmigen kann, wenn die Tiere – salopp formuliert – nicht in einem klassischen Betrieb gehalten werden. Da Maier keine lebenden Tiere verkauft und selbst nur schlachtet, um den Bestand zu regulieren, konnte sich das Landratsamt auf diesen Paragrafen berufen. Wie bisher müssen die Ohrmarken allerdings bei den anderen Tierdaten im Büro aufbewahrt werden.

Ernst Hermann Maier und seine Tochter Annette sind erleichtert, dass die Auseinandersetzung dank des „mutigen, entschlossenen und unbürokratischen“ Handelns des Landrats nun viel schneller beigelegt werden konnte als gedacht. Unklar ist aber noch, ob sie weiterhin sämtliche EU-Subventionen erhalten. Darüber muss das Regierungspräsidium in Tübingen befinden. Dieses äußert sich zu dem laufenden Verfahren momentan nicht.