Am 8. Januar wollen Landwirte in ganz Deutschland für blockierte Straßen sorgen. Was, wenn man deshalb als Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt?

Digital Desk: Rebecca Hanke (rh)

Protestaktionen von Landwirten könnten vom 8. Januar an wieder für Verkehrsstörungen sorgen. Doch was wenn man als Arbeitnehmer deswegen nicht zur Arbeit kommen kann – oder sich stark verspätet?

 

Sie müssen in der Regel trotzdem zur Arbeit kommen, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Denn das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Das bedeutet, für die Zeit, in der man nicht arbeitet, hat man zum einen keinen Anspruch auf Bezahlung. Zum anderen wäre sogar eine Abmahnung möglich, wenn man gar nicht am Arbeitsplatz erscheint.

Arbeitgeber könnten erwarten, dass Beschäftigte sich informieren und andere Verkehrsmittel wählen, etwa die Bahn, so Bredereck. Schließlich seine die Protestaktionen vorher angekündigt.

Mit Arbeitgeber sprechen

Am besten sei es, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie man bei Verkehrsstörungen vorgehen soll. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit Überstunden abzubauen oder einen Tag Urlaub zu nehmen. Weitere Optionen sind etwa Gleitzeit oder im Home Office zu bleiben – sofern das möglich ist.

Ein Recht auf Homeoffice hat man allerdings nur, wenn dieses mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, betont Bredereck. „Wenn man keine Einigung mit dem Arbeitgeber gefunden hat, sollte man unbedingt losfahren“, rät der Fachanwalt. „Und auch Umwege in Kauf nehmen.“