Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber zuständig, um Monopolgewinne zu vermeiden - diese Aufgabe soll nun nach Plänen der Behörde effizienter und unbürokratischer werden.

Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber zuständig, um Monopolgewinne zu vermeiden - diese Aufgabe soll nun nach Plänen der Behörde effizienter und unbürokratischer werden. Dazu schlägt die Netzagentur unter anderem vor, die derzeit fünfjährige Regulierungsperiode auf drei Jahre zu verkürzen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Eckpunktepapier hervorgeht. So sollen Kostenänderungen bei den Netzbetreibern schneller berücksichtigt werden.

 

„Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich“, erklärte dazu Behördenchef Klaus Müller. Stromnetze müssten beschleunigt ausgebaut und digitalisiert und Gasnetze teils für Wasserstoff umgerüstet werden. All das führe zu veränderten Kosten, die künftig kurzfristiger angepasst werden sollen. „Wir rechnen nicht mit steigenden Netzentgelten durch diese Maßnahmen“, stellte Müller ebenfalls klar. Vielmehr gehe es um Anreize, das Netz schneller auszubauen und schneller zu digitalisieren, was letztlich zu Einsparungen führen könne.

Bundesnetzagentur legt für Betreiber Erlösobergrenzen fest

Strom- und Gasnetze gehören in Deutschland zu den natürlichen Monopolen, da es volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll ist, parallele konkurrierende Leitungen zu betreiben. Um trotzdem Monopolgewinne zu vermeiden und damit die Netze so kostensparend wie möglich betrieben werden, reguliert die Netzagentur die Betreiber. Die Regulierung muss einen diskriminierungsfreien Marktzugang sicherstellen und den Betreibern müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dazu legen Bundesnetzagentur und die Landesbehörden Erlösobergrenzen für die Betreiber fest.

Die Bundesnetzagentur schlägt nun außerdem zur Vereinfachung der Prozesse Pauschalierungen vor, etwa standardisierte Verfahren zur Bestimmung der Kapitalkosten und des Umlaufvermögens der Netzbetreiber. Außerdem gibt es eine Reihe von dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten, die bislang jährlich ermittelt und angepasst werden müssen - dieser Katalog soll nach den Vorschlägen reduziert werden.

Netzagentur will finanzielle Anreize für Betreiber setzen

Im Gasbereich will die Behörde zudem die Nutzungsdauer bei Abschreibungen verkürzen. Außerdem soll es den Betreibern ermöglicht werden, Rückstellungen für die Kosten von erwarteten Stilllegungen von Teilen des Netzes zu bilden. Im Strombereich will die Netzagentur vor dem Hintergrund der Energiewende finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit setzen.

Bei den Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge, die nun mit der Branche, der Politik und der Wissenschaft diskutiert werden sollen. „Das Papier ist ein Impuls“, sagte dazu Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Netzagentur. „Wir haben dafür viel Zeit und Geduld eingeplant.“ Demnach sollen die Maßnahmen im kommenden Jahr festgelegt werden und könnten 2026 in Kraft treten.