Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg Wieder Tausende Verstöße gegen Maskenpflicht

Rund 26.000 Verstöße zählt die Landesregierung seit Beginn des Teil-Lockdowns in Baden-Württemberg vor zwei Wochen. Der Innenminister ist darüber verärgert und zieht einen Vergleich aus dem Straßenverkehr heran.
Stuttgart - Tausende Verstöße allein am vergangenen Wochenende, sogar mehr als 26 000 Regelbrüche seit Beginn des Teil-Lockdowns vor zwei Wochen: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hadert mit der Disziplin vieler Baden-Württemberger bei Mundschutz und Abstand. „Mit dem Erreichten können wir nicht zufrieden sein“, sagte er am Montag kurz vor Beginn der Bund-Länder-Gespräche zum Stand der Corona-Auflagen.
Bei den 26 000 Fällen in den vergangenen beiden Wochen sei es in 23 000 Fällen um Verstöße gegen die Maskenpflicht gegangen. Am Wochenende seien 4700 der mehr als 5600 Verstöße darauf zurückzuführen. Allein bei einer Veranstaltung auf einem Privatgelände in Ehningen seien am Sonntagmittag 50 Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz kontrolliert worden.
Nicht anschnallen im Vergleich zum Maske tragen
„Wer sich beim Autofahren nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet mitunter sein eigenes Leben – das ist schlimm“, sagte Strobl. „Wer aber die Maske nicht trägt, gefährdet darüber hinaus die Gesundheit seiner Mitmenschen – das ist in höchstem Maße rücksichtslos.“ Es gehe nicht um die Frage unterschiedlicher Philosophien. „Es geht vielmehr um die Frage, ob wir genug Gemeinschaftssinn aufbringen, um uns gegenseitig zu schützen.“
In Baden-Württemberg ist das Tragen eines Schutzes über Mund und Nase wegen der stark gestiegenen Infektionszahlen landesweit in den Fußgängerzonen und auf den Marktplätzen verpflichtend, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Teilen der öffentlichen Einrichtungen und im Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht ebenso wie ab Klasse 5 während des Unterrichts und in weiten Teilen der Schulgelände. Wer sich weigert, eine Maske an den vorgeschriebenen Orten zu tragen, kann mit einen Bußgeld von mindestens 100 Euro bestraft werden.
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