Eigentlich wollte Grün-Schwarz das Beherbergungsverbot für Touristen aufrecht erhalten, doch das scheitert aus Verfassungsgründen. Kretschmann: „Wir müssen das Ruder herumreißen!“

Stuttgart - Das in Baden-Württemberg geltende Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten ist unwirksam. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die entsprechenden Paragrafen der Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter gaben damit einem Eilantrag einer Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) statt, die einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht hatte. Weil ihr Heimatkreis zuletzt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner je Woche aufwies und somit als Risikogebiet gilt, sollten die Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder zu Hause bleiben.