Die Corona-Ampel steht seit Dienstag auch im Rems-Murr-Kreis wieder auf rot. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt bei 50. Welche Auswirkungen das hat.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Jetzt ist passiert, was sich durch die allgemeine Entwicklung schon angedeutet hatte: Auch der Rems-Murr-Kreis hat die als kritisch eingestufte Schwelle der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz erreicht. Genau 50 Personen pro 100 000 Einwohner haben sich laut dem Gesundheitsamt mit dem Coronavirus neu infiziert. Das hat das Waiblinger Landratsamt am Dienstagabend bekannt gegeben.

 

Schließungen frühestens Samstag

Noch hat das formal keine größeren Auswirkungen, denn laut Bund-Länder-Beschluss sind Einschränkungen erst nötig, wenn dieser Wert drei Tage lang in Folge überschritten wird. Demnach würden die in der Coronaverordnung des Landes vorgesehenen Restriktionen erst frühestens am kommenden Samstag greifen, so die Behörde.

Über mehrere Wochen waren die Zahlen im Rems-Murr-Kreis vergleichsweise niedrig, am vergangenen Montag konnten deshalb auch die Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Es sei zu erwarten gewesen, dass die erneute Ausbreitung von Corona an der Kreisgrenze nicht Halt mache, sagt der Landrat Richard Siegel. Dieser appelliert nun an die Bevölkerung, „gemeinsam alles daranzusetzen, die beginnende dritte Welle zu brechen“. Dabei komme es auf jeden Einzelnen an. „Denken Sie bitte weiterhin an Abstand und Hygiene!“, so Sigels Appell. Einem kurzen Beisammensein könne eine lange Quarantäne folgen. „Nur wenn wir gemeinsam weiter dranbleiben, können wir für die wärmeren Tage auf etwas mehr Normalität – im Einzelhandel, aber auch in der Gastronomie – hoffen.“

Ein wichtiges Instrument, um der weiteren Ausbreitung des Virus zu begegnen, seien Schnelltests, so Sigel. Der Kreis habe mittlerweile ein flächendeckendes Netz an Testzentren geknüpft. Auf der Internetseite des Landratsamts unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest werde auf mehr als 100 Möglichkeiten für kostenlose Schnelltests hingewiesen. Mit Blick auf die Schulen empfiehlt das Landratsamt Schülern, von der ersten Klasse der Grundschule an eine Maske zu tragen. Von Klasse fünf an gelte die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Amtliche Bekanntmachung

Maßgeblich für die weiteren Maßnahmen seien nun die Zahlen des Landesgesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert würden, so das Landratsamt. Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen über der 50er-Marke liegt, müssten gemäß der Coronaverordnung des Landes Lockerungen zurückgenommen werden. Sollte dies eintreffen, würde das Landratsamt durch Pressearbeit und eine amtliche Bekanntmachung offiziell feststellen, dass der Wert über 50 liegt. Die Einschränkungen griffen dann am zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung.