Mallorca ist immer eine Reise wert. Aktuell gibt es aufgrund der Coronapandemie einige Bestimmungen für Touristen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, welche für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.

Stuttgart - Mallorca gilt als die Lieblingsinsel der Deutschen. Die Baleareninsel lädt zum Entspannen an den vielen Stränden und zum Erkunden der Hauptstadt Palma ein. Auf das berüchtigte Nachtleben muss man zurzeit zwar noch verzichten, aber auch so ist die Insel immer eine Reise wert. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die man für den Trip nach Mallorca und die Rückkehr nach Deutschland beachten muss. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

 

Diese Regeln gelten für die Einreise nach Spanien

Die meisten deutschen Bundesländer gelten in Spanien nicht mehr als Corona Risikogebiet, weshalb für die Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test mehr verpflichtend ist. Lediglich Reisende aus Hamburg und Teilnehmer einer organisierten Gruppenreise mit mindestens 20 Personen müssen Nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. 

Flugreisende müssen weiterhin das sogenannte FCS-Formular vor Reiseantritt online ausfüllen. Hier müssen sie neben den persönlichen Daten auch die Flugnummer und das Ankunftsdatum eintragen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man einen QR-Code, welcher bei der Einreise entweder auf dem Handy oder ausgedruckt vorgezeigt werden muss.

Das FCS-Formular finden Sie hier.

An der spanischen Grenze finden regelmäßige Gesundheitskontrollen statt, an welchen Temperaturmessungen und visuelle Kontrollen durchgeführt werden. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten können laut dem Auswärtigen Amt einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

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Diese Corona-Regeln gelten auf Mallorca

Die Maskenpflicht im Freien wurde von der Regierung in Mallorca wieder aufgehoben. Aktuelle gilt draußen nur eine Maskenpflicht, wenn kein ausreichender Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Am Strand muss man von den Sonnenliegen und der sonstiger Strandausstattung anderer Personen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten.

Eine Ausgangssperre gibt es in Mallorca nicht mehr und auch die Beschränkungen für private Treffen wurden aufgehoben. Man kann sich also theoretisch tagsüber mit so vielen Personen wie gewollt treffen, die Regionalregierung empfiehlt allerdings höchstens mit zehn Personen im privaten Raum und 15 Personen im Freien zusammen zukommen. Zwischen ein Uhr und sechs Uhr in der Nacht dürfen im Freien und in privaten Räumen nur Personen aus dem selben Haushalt zusammen sein. 

Die meisten Ausflugsziele auf Mallorca haben geöffnet, allerdings gibt es teilweise Kapazitätsbeschränkungen. Tickets für Ausflüge und Museen sollten vorab online gekauft oder reserviert werden. Restaurants und Kneipen müssen um ein Uhr schließen. Nachtclubs sind weiterhin geschlossen.

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Das müssen Sie nach der Rückreise beachten

Ab dem 1. August gilt ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren als Hochrisikogebiet. Es besteht somit eine Test- und Meldepflicht. Rückreisende aus Spanien müssen sich vor ihrer Ankunft auf der Website www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen können Reisende auch eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung.

Neben der Registrierung müssen Rückkehrer vor der Einreise nach Deutschland einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kehrt man mit dem Flugzeug heim, muss man den entsprechenden Nachweis vor dem Abflug vorzeigen. Rückreisende, die über den Landweg kommen, sollten den jeweiligen Beleg bei der Einreise dabei haben und diesen gegebenenfalls vorzeigen. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Als getestet gelten Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Rückreise maximal 72 Stunden zurückliegen. Auch das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests wird akzeptiert, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist.

Grundsätzlich müssen sich Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet zurückreisen, für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen.

Diese Regeln gelten für Geimpfte und Genesene

Geimpfte können ihren Status bei der Rückreise aus Spanien mit dem gelben Impfpass nachweisen. Auch das digitale Impfzertifikat wird akzeptiert. Die zweite Dosis muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen als Beleg ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate alt ist.

Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.