Die Regierung will beim Elterngeld sparen. Deshalb sollen Paare mit einem Einkommen über 150.000 Euro nicht mehr unterstützt werden. Ob es sich dabei um das Netto- oder Bruttoeinkommen handelt – die Details.

„Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern, im Beruf kürzer zu treten und sich diese Zeit für ihre Familie zu nehmen“, schreibt Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Vorwort der Elterngeldbroschüre des Bundesministeriums.

 

Wie viel kürzer Eltern im Beruf künftig treten können ist unsicher - denn die Ampel-Koalition will das Elterngeld kürzen.

Grenze auf 150.000 Euro gesenkt

Rund 60.000 Familien hätten zukünftig keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit, legte Paus in einem Interview mit der Sendergruppe RTL/ntv offen. Sie bestätigte, dass der Kreis der Elterngeldberechtigten verkleinert werden soll, indem Einkommensgrenzen gesenkt werden. „Ja, die Grenze der Einkommen für diejenigen, die Elterngeld beziehen können, wird abgesenkt auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.“ Die Grenze bei Paaren liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 300.000 Euro. Bei Alleinerziehenden soll die Einkommensgrenze von rund 250.000 Euro auf 200.000 gesenkt werden.

Summe orientiert sich am Nettogehalt

„Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen“, heißt in der Elterngeld-Broschüre. „Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen.“ Deswegen könne sich das Ergebnis „ein wenig“ vom tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es auf dem Lohn- oder Gehaltsbescheid unterscheiden.