Sozialminister Lucha (Grüne) kündigt am Sonntag neue Ausnahmen an: Geimpfte und Genesene werden unter bestimmten Bedingungen auch von Testpflicht befreit.

Stuttgart - Die seit dem Wochenende in Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung ist am Sonntag in einigen Punkten erheblich entschärft worden. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test, es handelt sich um die sogenannte 2G-Plus-Regel. Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden dazu aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung außerdem am Sonntag die 2G-plus-Regelung präzisiert und sich auf Ausnahmen verständigt, heißt es in einer Presseerklärung des Sozialministeriums vom Sonntag.

 

So sollen Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen, was bereits am Freietag bekannt war. Neu ist aber, dass große Personengruppen mit den „Geboosterten“ gleich gestellt werden, da ihr Immunzustand eine Gleichbehandlung erlaubt: Dies gilt für Geimpfte mit einer abgeschlossenen Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Es gilt ebenso für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) erfolgen.

Klarstellungen sollen in Verordnung aufgenommen werden

Entsprechende Klarstellungen werde die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen, heißt es in der Pressemitteilung. Gesundheitsminister Manfred Lucha fasste die Neuerung so zusammen: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.“

Gleichzeitig weist das Ministerium auf eine Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche hin. Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle ungeimpften 12- bis 17-Jährigen die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass Jugendliche ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.