Wenn sich die Polizei und die Gerichte mit Tannenbäumen, Schokoweihnachtsmännern und Plätzchen beschäftigen müssen.

Ein Tannenbaum ist nun einmal das, was er ist: ein Nadelbaum, und der kann nadeln. Wird ein Baum mit dem Auto transportiert, ist es möglich, dass dieser eine „Nadelspur“ hinterlässt, wie sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausdrückt. Eine derartige „Nadelspur“ war beim Überqueren des Grundstücks des Nachbarn entstanden, für das es zwar ein Wegerecht gab, aber eben kein Recht zum Hinterlassen dieser „Nadelspur“ – und so zog der Nachbar vor Gericht. Das Gericht urteilte, das hier eine „situative Reinigungspflicht“ wegen „übermäßiger Nutzung“ angebracht sein könnte: „Sofern es zutrifft, dass die Beklagten beim Transport eines Christbaumes eine Nadelspur auf dem Weg hinterlassen haben, kann dies geeignet sein, eine situative und von dem Kläger jeweils geltend zu machende Reinigungspflicht der Beklagten wegen übermäßiger Nutzung zu begründen, nicht jedoch die begehrte Feststellung einer allgemeinen Reinigungspflicht.“ (OLG Frankfurt/Main, Aktenzeichen 19 U 273/08)