Das Europäische Parlament in Straßburg hat mit großer Mehrheit entschieden, dass künftig keine Personen aus dem Ausland die Wahlwerbung finanzieren dürfen.

Wahlen in der Europäischen Union sollen künftig besser vor Einfluss aus Drittstaaten wie Russland geschützt werden. Die Abgeordneten des Europaparlaments beschlossen am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit ein Gesetz, das die Finanzierung von Wahlwerbung aus dem Ausland in den drei Monaten vor einer Wahl verbietet. Online-Dienste wie Google und Facebook müssen Wahlwerbung zudem kennzeichnen.

 

Nutzerinnen und Nutzer sollen politische Werbung so eindeutig erkennen können. Außerdem sollen die Online-Plattformen veröffentlichen, wer hinter einer Anzeige steht, wer sie finanziert hat und ob es sich um personalisierte Werbung handelt.

Einzelne Regungen gelten schon zur Wahl im Juni dieses Jahr

In Straßburg stimmten 470 Abgeordnete für das Gesetz, bei 50 Gegenstimmen und 105 Enthaltungen. Die Vorschriften treten voraussichtlich erst im Herbst nächsten Jahres in Kraft, einzelne Regelungen greifen aber schon vor den Europawahlen Anfang Juni. Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten oder Parteien sollen künftig etwa in allen EU-Ländern für ihr Wahlprogramm werben dürfen, nicht mehr nur in dem Land, in dem sie antreten.

Mit den neuen Vorschriften reagiert die EU unter anderem auf den Cambridge-Analytica-Skandal um Facebook. Die britische Firma soll durch ihre Auswertung von Massendaten des sozialen Netzwerks die Präsidentschaftswahl 2016 in den USA und das Brexit-Referendum im selben Jahr in Großbritannien beeinflusst haben.

Für Digitalkonzerne gelten unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) in der Europäischen Union bereits schärfere Vorschriften für Werbeanzeigen auf ihren Plattformen. Sie müssen etwa die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen und in einer Datenbank hinterlegen, wer Werbeanzeigen finanziert.