Muss sich die Polizei womöglich kritische Fragen stellen? Nach dem Anschlag in Berlin kommt heraus, dass der dringend Tatverdächtige, Anis Amri, von März bis September dieses Jahres überwacht wurde.

Berlin - Der dringend Tatverdächtige für den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, ist in der Hauptstadt von März bis September dieses Jahres überwacht worden. Die Ermittlungen seien aufgrund von Hinweisen von Sicherheitsbehörden des Bundes eingeleitet worden, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Mittwochabend mit.

 

Es habe Informationen gegeben, wonach der in Nordrhein-Westfalen als „Gefährder“ geführte Verdächtige einen Einbruch plane, um Geld für den Kauf automatischer Waffen zu beschaffen - „möglicherweise, um damit später mit noch zu gewinnenden Mittätern einen Anschlag zu begehen“. Die Observierung und Überwachung der Kommunikation habe aber keine Hinweise auf ein staatsschutzrelevantes Delikt erbracht.

Die verdeckte Überwachung habe lediglich Hinweise geliefert, dass Amri als Kleindealer im Görlitzer Park tätig sein könnte, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Der Kreuzberger Park gilt als bekannter Drogen-Umschlagplatz in Berlin. Es habe auch Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung in einer Bar gegeben, vermutlich wegen eines Streits in der Dealerszene.

Observation musste beendet werden

Diese Erkenntnisse wurden den Angaben zufolge zur Strafverfolgung den zuständigen Dienststellen weitergeleitet. Für den ursprünglichen Verdacht, dass Amri sich mit einem Einbruch Geld für einen möglichen Anschlag beschaffen wollte, habe es aber keine Hinweise gegeben - trotz Verlängerung der Überwachung. Deshalb musste die Observation den Angaben zufolge im September beendet werden.

Amri, für den die Ausländerbehörde in Oberhausen zuständig sei, habe in Berlin zu diesem Zeitpunkt „nicht mehr festgestellt“ werden können, erklärte die Ermittlungsbehörde. Man habe keine Verbindungen zu seinen früheren Kontaktpersonen mehr beobachtet, der Mann sei auch an den bekannten Anlaufstellen, „namentlich einer relevanten Moschee“, nicht mehr angetroffen worden.