Ist der frühere Nationaltorhüter Jens Lehmann mit einer Kettensäge auf die Garage seines Nachbarn losgegangen? Darüber urteilt das Amtsgericht Starnberg.

Vor dem Amtsgericht Starnberg ist der Prozess gegen den früheren Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann fortgesetzt worden. Für den Nachmittag wurde ein Urteil erwartet. Der Strafrahmen für die Taten, die dem WM-Helden von 2006 vorgeworfen werden, reicht nach Gerichtsangaben von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Lehmann ist angeklagt wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs.

 

Im Zentrum der Vorwürfe gegen den 54-Jährigen steht ein skurriler Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben.

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen.

Bei der Fortsetzung des Prozesses am Freitag ging es zunächst um den Vorwurf, Lehmann sei - ohne die Parkgebühr zu bezahlen - aus einem Parkhaus am Flughafen gefahren, Stoßstange an Stoßstange mit einem voranfahrenden Auto.