Sie wollen den Ostermontag dazu nutzen, um im Garten zu arbeiten? Lesen Sie hier, was erlaubt ist und was nicht.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Am Ostermontag gilt eine allgemeine Feiertagsruhe. Die meisten Geschäfte haben geschlossen, öffentliche Arbeiten kommen größtenteils zum Erliegen und viele Menschen haben frei. Da böte es sich doch an, im Garten zu arbeiten? Doch Vorsicht, zu laut darf es nicht werden.

 

Was an Ostermontag im Garten erlaubt ist

Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet an Feiertagen wie dem Ostermontag öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu stören. Erlaubt sind dagegen leichte Arbeiten in den Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen ausgeführt werden.

Der Gesetzestext lässt zugegebenermaßen Interpretationsspielraum. Doch klar ist, dass laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Sägen mit der Motorsäge oder die Benutzung von elektrischen Heckenschneidern und Ähnlichem verboten ist. Hierbei entsteht Lärm, der die Nachbarn in ihrer Feiertagsruhe stört. Diese könnten das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen, um die Ruhestörung zu beenden. Das Feiertagsgesetz lässt für Verstöße gegen das Ruhegebot Geldbußen bis zu 1.500 Euro zu.

Leichte Gartenarbeiten dagegen sind solche, die keine Maschinen erfordern und wenig bis keinen Lärm erzeugen. Man denke zum Beispiel an das Entfernen von Unkraut mit der Hand, das Düngen und Gießen von Pflanzen oder auch das Zurückschneiden von Sträuchern mit einer Handschere. Im Zweifelsfall können Sie aber auch beim zuständigen Ordnungsamt anrufen und fragen, ob Sie eine gewisse Tätigkeit im Garten am Ostermontag ausführen dürfen. So gehen Sie kein Risiko ein, versehentlich eine Ruhestörung zu begehen.

Was tun, wenn der Nachbar zu laut ist?

Sollten die Nachbarn am Ostermontag zu laut im Garten werkeln, empfiehlt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zunächst das Gespräch zu suchen. Hierbei können Sie auch andere Nachbarn mit einbeziehen, die sich ebenfalls gestört fühlen könnten. Sollte die Ruhestörung nicht unterlassen werden, können Sie das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.