Lesen Sie hier, welche Regelungen mittlerweile für das Ausstellen von Genesenenzertifikaten gelten.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Obwohl der Impf- und Genesenenstatus im Moment kaum noch eine Rolle im öffentlichen Leben spielt, stellen sich viele Infizierte die Frage, ob sie ihre Erkrankung nicht wenigstens offiziell bestätigen lassen sollen. Immerhin könnte der Nachweis noch einmal praktisch sein.

 

Genesenenstatus: Braucht man einen PCR-Test als Nachweis?

An der Tatsache, dass man einen PCR-Test oder einen anderen Nukleinsäurenachweis als Bestätigung für eine Corona-Infektion braucht, um den Genesenenstatus zu erhalten, hat sich nichts geändert. Ein Antigentest oder Antikörpertest reichen nach wie vor nicht aus. Der Genesenenstatus gilt für 90 Tage und beginnt frühestens 28 Tage nach der positiven PCR-Testung.

Bekommt man einfach so einen PCR-Test?

Laut Bundesgesundheitsministerium haben alle Bürger Anspruch auf einen PCR-Test, wenn diese ein positives Schnelltest- oder Selbsttestergebnis erhalten haben. Lediglich bei einer knappen Testkapazität werden gewisse Personengruppen bei der Diagnose und Auswertung der PCR-Tests priorisiert. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bürgertests mittlerweile nicht mehr für alle Bürger kostenlos sind. Wer die 3 Euro Eigenbeteiligung bezahlen muss und wer weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Testung hat, können Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen. Der PCR-Test ist nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest jedoch für alle Personen kostenlos.