Die Bundesregierung hält die Reparationsfrage für abgeschlossen. Für Warschau bleibt das Thema Weltkriegs-Entschädigung weiterhin ein Thema. Regierungschef Tusk will mit Berlin nach Lösungen suchen.

Berlin - Polens neue Regierung will mit Deutschland Gespräche über den Umgang mit einer Wiedergutmachung für die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Schäden aufnehmen.  

 

Im formalen und rechtlichen Sinne sei die Frage der Reparationen zwar seit vielen Jahren abgeschlossen, sagte Regierungschef Donald Tusk am Montag in Berlin nach seinem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).  "Die Frage einer moralischen, finanziellen und materiellen Wiedergutmachung wurde nie umgesetzt."

Tusk betonte, im Gegensatz zu seinen Vorgängern von der nationalkonservativen PiS-Regierung wolle er gemeinsam mit Bundeskanzler Scholz "nach Formen der Zusammenarbeit suchen, die unseren Beziehungen in Zukunft nicht zum Verhängnis werden". Es gehe nicht darum, eine Front von gegenseitigen Ressentiments aufzubauen. Vielmehr sei dies eine Idee für eine weitere Zusammenarbeit, die der Sicherheit diene und für beide Nationen von Vorteil sein könnte.

Alte Regierung verlangte mehr als 1,3 Billionen Euro

Die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die von 2015 bis Mitte Dezember 2023 amtierte, hatte im Oktober 2022 mehr als 1,3 Billionen Euro von der Bundesregierung als Entschädigung für die Weltkriegsschäden gefordert. 

Die PiS-Regierung hatte seinerzeit argumentiert, dass nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs westliche Länder wie Frankreich und die Niederlande besser behandelt worden seien als Polen. Im Potsdamer Abkommen von 1945 hatten sich die vier Siegermächte geeinigt, dass die Sowjetunion aus der sowjetischen Besatzungszone im Osten Deutschlands entschädigt wird und Polen einen Anteil zukommen lässt. Bis 1953 wurden nach Schätzungen etwa 3000 Betriebe demontiert und zusätzlich Güter aus laufender Produktion abtransportiert. Warschau verweist aber darauf, dass Polen seinen Anteil durch Kohlelieferungen an die Sowjetunion habe ausgleichen müssen.

Die Bundesregierung wiederum hält die Reparationsfrage für abgeschlossen und beruft sich auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag über die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit, an dem Polen allerdings nicht beteiligt war.