Im September 2021 wird eine Frau am Rand eines Maisfelds tot aufgefunden. Sie wurde erstochen. Schnell richtet sich der Verdacht gegen einen psychisch kranken Freigänger. Nun gibt es ein Urteil.

Ein vielfach vorbestrafter Mann, der bei einem Freigang aus dem Maßregelvollzug eine Frau getötet hat, ist vom Landgericht Göttingen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 59-Jährige die Frau im September 2021 am Rand eines Maisfeldes in Moringen bei Göttingen erstach, wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Montag sagte. Das Urteil lautet auf Totschlag. 

 

Weil der psychisch kranke Mann während des langen Verfahrens im geschlossenen Vollzug untergebracht war, gelten drei Monate bereits als verbüßt. Der Mann soll zudem nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen. In Sicherungsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haft noch immer als gefährlich gelten. Sie werden dort auf unbestimmte Zeit untergebracht, bis sie als nicht mehr gefährlich gelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Richter: Täter entlade Frust indem er Gewalt gegen Frauen ausübe

„Das ist der Tiefpunkt Ihres Lebens“, sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Täters. Eine geringere Strafe sei für das grausige Verbrechen nicht möglich gewesen. Auch wenn es sich um einen reinen Indizienprozess handele, habe die Kammer keine Zweifel an der Täterschaft des 59-Jährigen. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt abgestritten.

Das Gericht ging davon aus, dass die Tat spontan erfolgte. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass der Mann dabei in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Er habe sich während seines Freigangs in dem Maisfeld aufgehalten, vermutlich um Mais zu schneiden. Das habe er häufiger getan. Warum genau er die 64-Jahre alte Frau dann angriff, könne nicht abschließend geklärt werden, weil der Täter sich dazu nicht einließ. Die Walkerin sei vermutlich in das Maisfeld gegangen, um sich zu erleichtern.

Die Tat füge sich in eine Reihe von Straftaten mit ähnlichem Muster ein. Der seit fast 44 Jahren in Gefängnissen oder dem Maßregelvollzug Untergebrachte sei immer, wenn er Lockerungen erhalten habe, straffällig geworden, sagte der Richter. Mehrfach habe er in seinem Leben Frauen mit einem Messer angegriffen und verletzt. Der Täter trage viel Frust in sich, der sich schlussendlich immer in Gewalt gegen Frauen entlade.