Trotz massiver Proteste der Kirchen hat der Leichenpräparator nun seinen Internethandel eröffnet.

Heidelberg - Menschliche Plastinate zum Bestellen im Internet: Der umstrittene Heidelberger Leichenpräparator Gunther von Hagens verkauft seine Produkte seit Mittwoch auch im Internet - zum Entsetzen der Kirchen. Gehärtete Präparate von Menschenleichen und Kadavern geschützter Tierarten sollen jedoch auch weiterhin nur an sogenannte qualifizierte Nutzer wie etwa Ärzte und Wissenschaftler verkauft werden.

Andere Tierpräparate wie Schmuckarmbänder aus Bullenpenis- oder Giraffenschwanz-Scheiben kann jedermann erwerben. "Ich stehe für die Demokratisierung von Anatomie. Jeder, der sich für Körper interessiert, soll kaufen können, was ihn interessiert", erläuterte von Hagens sein Anliegen. Originalpräparate von Menschen und aussterbenden Tierarten könnten jedoch nur von Institutionen und Privatpersonen gekauft werden, die sie für wissenschaftliche oder Lehrzwecke nutzen.

Leichenteile kosten zehntausende Euro


Die "qualifizierten" Internet-Käufer müssen einen Fragebogen ausfüllen und an das Plastinarium im brandenburgischen Guben schicken, wo die Präparate hergestellt werden. Auch ein Stempel und eine Unterschrift ihrer Institution müsse vorgelegt werden. Bei Testverkäufen seien bereits etliche Plastinate für etwa 10 000 Euro an qualifizierte Käufer gegangen, erklärte von Hagens.

Bei Bekanntwerden der Pläne des 65-Jährigen für den Onlineverkauf waren Bischöfe entrüstet. Sie sprachen von "Leichenfledderei" und kritisierten den "Tabubruch". Der evangelische Landesbischof von Baden, Ulrich Fischer, und der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch riefen die Politiker auf, den Handel zu verhindern. Deutschland dürfen icht "scheibchenweise zu einer Drehscheibe des Leichenhandels werden".

Der Tübinger Professor am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Urban Wiesing, hat dagegen keine Einwände gegen käufliche Plastinate, sofern sie in der Lehre oder Ausbildung verwendet werden. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: "Die Betroffenen müssen zu Lebzeiten ihr Einverständnis auch zur kommerziellen Verwendung gegeben haben", sagt Wiesing, der Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer ist. Kritisch sieht der Wissenschaftler die Eingrenzung des "qualifizierten Nutzers". Dies sei ein Bereich, in dem von Hagens womöglich in eine Grauzone vorstoßen wolle.