Handys, Tablets, Kameras: Die Nutzung vieler verschiedener Elektrogeräte soll beim Autofahren verboten werden. Was laut Rechtsprechung aber erlaubt ist.

Berlin - Wer ein Auto fährt, sollte nicht nur das Handy besser in der Tasche lassen, sondern auch andere Elektrogeräte wie Tabletcomputer oder Fotokameras. Denn auch ihre Benutzung soll nach Plänen des Verkehrsministeriums unter Strafe gestellt werden. Der ADAC begrüßte das Vorhaben, warnte aber: Ohne mehr Kontrollen nütze auch eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung nichts. „Die fehlenden Kontrollen sind schon jetzt das Manko bei der bestehenden Regelung.“

 

Derzeit dürfen Autofahrer laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung „ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“. Verstöße dagegen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Doch was ist, wenn man das Handy oder das Tablet als Navi nutzt oder es dem Beifahrer weiterreicht? Das sagt die Rechtsprechung:

Was sollten Autofahrer tun, wenn ihr Handy während der Fahrt läutet?
Beispielsweise könnte der Autofahrer das Handy an den Nebensitzer weiterreichen. Schaut der Fahrer dabei nicht auf das Display, ist das kein Problem. Das Oberlandesgericht Köln sieht dabei keine Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO. Sicher ist es, das Handy klingeln zu lassen. Das Wegdrücken eines Anrufs sollten Autofahrer unterlassen: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln gilt das bereits als eine verbotene Nutzung des Handys (AZ: III-1 RBs 39/12).
Darf man zum Telefonieren rechts ran fahren?
Ob im Stau oder auf dem Parkplatz – steht das Auto und ist der Motor aus, darf der Fahrer sein Handy nutzen. Ein Sonderfall ist das Anhalten auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße, warnt die Stiftung Warentest. „Der Fahrer verstößt dabei nicht nur gegen das Handyverbot, sondern auch gegen das Verbot des Haltens auf dem Standstreifen nach §18 Absatz 8 der StVO.“ Den dürfen Fahrer nur bei einem technischen Defekt oder in Notfällen benutzen.
Zahlt die Versicherung, wenn man beim Telefonieren am Steuer einen Unfall verursacht?
Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden anderer Unfallbeteiligter, aber bei der Kaskoversicherung kann es passieren, dass der Fahrer auf seinem eigenen Schaden sitzen bleibt, warnt die Stiftung Warentest. Bei einigen Tarifen zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit, einige Angebote schränken diesen Schutz aber ein, wenn es sich dabei um einen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer handelt.
Darf man bei roter Ampel telefonieren?
Steht ein Autofahrer an einer Ampel und ist der Motor seines Fahrzeugs automatisch ausgegangen, weil er mit einer Eco-Start-Stopp-Funktion ausgestattet ist, so muss er ein Bußgeld und den Punkt nicht akzeptieren, so das Oberlandesgericht Hamm.
Darf ein Handy als Navi genutzt werden?
Ist das Handy schon vor Fahrtbeginn als Navigationshilfe eingestellt, ist das kein Problem. Wird aber während der Fahrt die Navigation am Handy eingeschaltet, kostet das Bußgeld und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Es sei „jede Benutzung untersagt, die in einer bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts“ liege (OLG Hamm, 1 RBs 232/14).