Peinliche Schlappe für die Commerzbank: Die Hauptversammlung lehnt Bonuszahlungen von bis zu 200 Prozent der Grundgehälter ab. Ausschlaggebend für die Niederlage war der Widerstand des Bundesfinanzministeriums.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Peinliche Schlappe für die Commerzbank: Die Hauptversammlung lehnte am Donnerstag Bonuszahlungen von bis zu 200 Prozent der Grundgehälter ab. Ausschlaggebend für die Niederlage war der Widerstand des Bundesfinanzministeriums: Als Großaktionär der in der Finanzkrise teilverstaatlichten Commerzbank stimmte der Bund gegen den Vorschlag der Bankspitze, das Verhältnis der Boni zu den Grundgehältern auf 2:1 festzulegen. Der Vorschlag verfehlte damit die erforderliche Mehrheit von 75 Prozent. Damit greift eine allgemeine Gesetzesvorschrift, nach der Banker-Boni die Grundgehälter nicht übersteigen dürfen.

 

Für den Vorstand um Bankchef Martin Blessing billigte die Hauptversammlung allerdings eine Sonderregel: Ihre Boni dürfen bis zu 140 Prozent der Grundgehälter ausmachen. Die Bank hatte angekündigt, bei einem Nein die Fixgehälter der Vorstände anzuheben.

Dieses Szenario könnte nun auf der zweiten Führungsebene und bei Mitarbeitern des Investmentbankings eintreten, für die großzügige Bonus-Regeln scheiterten. Vorstandschef Blessing hatte in der Debatte gewarnt, bei einem Nein werde sein Haus die Festgehälter erhöhen müssen, um gute Mitarbeiter zu halten. Bei schlechten Leistungen könne die Bank die Bezüge damit nicht mehr so stark kürzen wie bislang. „Deshalb wäre für Sie als Aktionäre ein Verhältnis von 2:1 besser.“ Die Aktionäre der Deutschen Bank hatten sich für dieses Modell entschieden.

Kleinaktionär wittert „Erpressung“

Der Kleinaktionär Diethelm Stehr konterte, er empfinde den Verweis auf steigende Festgehälter als Erpressung: „Wir haben die Wahl zwischen Pest und Cholera, und das ist kein fairer Umgang mit Aktionären.“ Hansgeorg Martius von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte, ein hoher Bonus-Anteil an der Gesamtvergütung könne Banker dazu verleiten, exzessive Risiken einzugehen: „Können wir als Aktionäre mit diesen Vergütungen zukünftig zum Beispiel Strafzahlungen in den USA vermeiden?“, fragte er mit Blick auf die milliardenschwere Geldbuße, die amerikanische Behörden der Bank im März aufgebrummt hatten. Hintergrund war die Verletzung von US-Sanktionen gegen den Iran und andere Länder sowie von Vorschriften gegen Geldwäsche.

Der Aufsichtsrat lässt wegen dieser Verstöße Schadenersatzansprüche gegen derzeitige oder ehemalige Vorstände prüfen. Man habe damit eine Anwaltskanzlei beauftragt, sagte Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller. Wen die Prüfer im Visier haben, sagte er nicht. Die Vorwürfe der US-Behörden erstrecken sich auf die Jahre 2002 bis 2013. Von 2001 bis 2008 war Müller selbst noch Vorstandschef.

Sein Nachfolger Blessing bekam dieses Jahr erstmals seit seinem Wechsel auf den Chefsessel einen Bonus für 2014 ausgezahlt. Seine Bezüge verdoppelten sich damit auf insgesamt 2,7 Millionen Euro. Der Gewinn der Commerzbank war im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, weshalb Blessing seine bisher praktizierte Zurückhaltung aufgab. Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kritisierte die Zahlung mit Blick auf den niedrigen Aktienkurs der Commerzbank scharf:

„Sie sind der bislang noch ungekrönte König der Anteilsverwässerung“, rief er Blessing zu.

Obendrein müssen die Aktionäre nach jahrelanger Durststrecke weiter auf eine Dividende warten: Eine Gewinnausschüttung soll es erst nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahrs wieder geben – wenn alles glatt läuft. „Wir planen für das Jahr 2015 wieder eine Dividende auszuschütten. Ob es am Ende des Jahres reichen wird, müssen wir abwarten“, sagte Blessing.