Bei reibungslosem Bauverlauf könnte der erste Strom Ende Oktober eingespeist werden.

Heimsheim - Fast auf den Tag genau ein Jahr, nachdem Bernhard Vetter dem Heimsheimer Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung seine Idee vorgestellt hat, auf der Markung der Heckengäugemeinde entlang der Autobahn A 8 einen Solarpark zu errichten, hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung jetzt die Satzungsbeschlüsse für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan mit dem Namen Heimsol 8 gefasst. Damit wurde jetzt offiziell grünes Licht für die bauliche Realisierung des Projektes gegeben. Schon in den nächsten Tagen soll mit den Bauarbeiten an dem notwendigen Lärm-, Prall- und Sichtschutzwall zur Autobahn hin begonnen werden. Der Bau des eigentlichen Solarparks auf einer Gesamtfläche von 4,6 Hektar soll mit der Installation der Solarmodule Mitte, Ende des nächsten Monats beginnen. „Wenn alles reibungslos läuft, dann wird die erste Einspeisung von in Heimsheim produziertem Solarstrom von Ende Oktober an erfolgen“, so der Sprecher der in Renningen ansässigen Heimsol KG, die das Projekt umsetzt. Der Aufbau der Module, die zusammen eine Nennleistung von 2,9 Megawatt haben sollen, wird etwa vier Wochen dauern, über das genaue Investitionsvolumen gibt es von der Heimsol KG derzeit noch keine Angaben.

 

Bevor der Gemeinderat am Montagabend aber mit den Satzungsbeschlüssen grünes Licht für den Beginn der Bauarbeiten südwestlich des Autobahnanschlusses Heimsheim gegeben hat, galt es noch die Anregungen, Ideen und Einwände von Bürger, Behörden, Verbänden und Organisationen zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens abzuwägen. Vor allem das Landratsamt Enzkreis sowie ein Bürger hatten noch eine Reihe kleiner Veränderungswünsche, die aber insbesondere die Darstellung sowie die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung des Plans betroffen haben. Grundsätzliche Änderungswünsche an dem Solarpark, der unweit der Autobahn A 8 gebaut wird, gab es nicht.

„Nach unserer Gesamtschau ist das Verfahren auf einen guten Weg gebracht worden“, urteilt beispielsweise das Baurechtsamt der Kreisverwaltung. Auch das Umweltamt hat wenig Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Die Behörde fordert aber die Festschreibung, dass zur Säuberung der Solarmodule keine Reinigungsmittel eingesetzt werden dürfen und auch der Einsatz von Herbiziden nicht erlaubt ist, um beispielsweise dem Wuchs von Unkräutern wie der Schlingpflanze Ackerwinde entgegenzuwirken. Ausgleichspflanzungen von Bäumen sind am Rand des Geländes mit Wildobst oder Walnuss vorgesehen, womit dem Wunsch des Landwirtschaftsamtes nachgekommen wird.

Großes Augenmerk hat der Gemeinderat vor allem auf die Hinweise eines Bürgers gelegt, der eine Gefährdung des Verkehrs auf der Autobahn durch Reflexionen des Sonnenlichts auf den Solarmodulen befürchtet. In diesem Punkt muss der Projektträger in Abstimmung mit den Straßenbaubehörden dafür sorgen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der A 8 und der Landesstraße 1134 kommt. Der Forderung, den Rückbau der Solaranlage nach Ende der Nutzung durch eine entsprechende Bürgschaft zu sichern, konnte über den Bebauungsplan nicht geregelt werden. Ein am Montag zwischen der Stadt und dem Projektträger geschlossener Vertrag sieht aber die Absicherung des Rückbaus ebenso vor wie die Umsetzung aller in den Planungen ausgewiesenen Vorhaben.