Heizstrahler im gewerblichen Bereich zu genehmigen, ist natürlich eine Entscheidung gegen den Klimaschutz. Manchmal sei ein Schritt zurück aber vertretbar, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Die Corona-Krise produziert als Nebenprodukt viele Aufreger; die geplante Genehmigung für Wirte, im Freien zu heizen, ist ein weiterer Beleg dafür. Heizpilze sind eine „Umweltsauerei“ stellte der Tübinger OB Boris Palmer schon 2007 fest und erließ ein Verbot. Dass der Grüne wie sein Amtskollege Fritz Kuhn nun den Gastronomen die Genehmigung erteilen wollen, lässt sich aber schlüssig mit der Notwendigkeit erklären, wegen der geänderten Sachlage neu abwägen zu müssen. Man kann diese Entscheidung gegen den Klimaschutz kritisieren, dabei sollte man aber die zu vernachlässigende Anzahl von Schadstoffemittenten berücksichtigen, deren Benutzung zudem befristet ist. Ein Vielfaches an Strahlern ist in ganzjährig genehmigtem Privatgebrauch – wie auch die Komfortkamine.