Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic ist nun das Landesgericht Berlin zuständig. Die Einzelheiten.

Der Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic wird vor dem Landgericht Berlin weitergehen. Das Berliner Arbeitsgericht habe den Fall dorthin verwiesen, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Zuständig sei dort die Kammer für Handelssachen. Das Vorgehen hatte sich abgezeichnet, nachdem das Arbeitsgericht einen für Anfang April angesetzten ersten Termin - eine Güteverhandlung - aufgehoben hatte.

 

Hintergrund war nach Gerichtsangaben, dass Verfahrensbeteiligte zwischenzeitlich geltend gemacht hatten, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei, weil es um einen Geschäftsführerposten geht. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Der 51-Jährige wollte sich bislang nicht öffentlich zu der Angelegenheit äußern. 

Fußball-Bundesligist Hertha BSC hatte sich Ende Januar von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Dagegen geht Bobic mit einer Kündigungsschutzklage vor. Hertha BSC hatte nach Bekanntwerden erklärt, sich zu Vertragsangelegenheiten nicht öffentlich äußern zu wollen. „Wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine einvernehmliche Lösung“, hieß es.