Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs wird Kabelfernsehen Mietersache. Einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen ist reine Formsache – jedoch nicht für alle.

Gerhard Hinke ist ganz schön geladen. Der Rentner, der in einer betreuten Wohnanlage in Grafenau lebt, hat eben die Mitarbeiterin seines Kabelanbieters am Telefon gehabt. „Die war schwer von Begriff“, schimpft er, nachdem die Vodafone-Servicedame das Gespräch einfach beendet habe. Hintergrund von Hinkes Anruf war der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. So nennt man die Umlage der Kabel-TV-Gebühren auf alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses über die Nebenkostenabrechnung.