Hier erfahren Sie, ob es im Jahr 2024 zusätzlich zum Kindergeld wieder einen Bonus wie in den Jahren 2020 bis 2022 geben wird.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Mittlerweile ist das neue Jahr schon wieder einige Wochen alt. Doch auch im Februar gibt es immer noch keine offiziellen Informationen oder Ankündigungen bezüglich eines Kindergeldbonus, wie es ihn in den Jahren 2020 bis 2022 gab. Aktuell sieht es daher so aus, als würde in im Jahr 2024 kein Kindergeldbonus ausbezahlt werden. Der Kindergeldbonus war damals eine Maßnahme der Bundesregierung, um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen, wie stark gestiegenen Preisen, zusätzlich zu unterstützen. Im Jahr 2022 betrug dieser Bonus einmalig 100 Euro pro Kind und wurde im Juli ausgezahlt, wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung​​​​. 2021 gab es einmalig 150 Euro und 2020 waren es 300 Euro. Wem das Kindergeld für das Jahr 2024 jedoch nicht ausreicht, der hat aber möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag.

 

Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er soll sicherstellen, dass der Bedarf des Kindes gedeckt wird, ohne dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Pro Kind gibt es maximal 250 Euro. Der Auszahlung erfolgt in der Regel für jeweils 6 Monate und muss dann erneut beantragt werden. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Kinderzuschlag lauten wie folgt:

  • Ihr Kind, das bei Ihnen wohnt und jünger als 25 Jahre ist, ist weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für dieses Kind.
  • Das Gesamteinkommen Ihrer Familie liegt bei mindestens 900 Euro für Paare oder 600 Euro für Alleinerziehende.
  • Ihr Einkommen reicht aus, um den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu decken, wenn es durch den Kinderzuschlag und gegebenenfalls durch Wohngeld ergänzt wird.

Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Damit lässt sich der Anspruch schnell und unkompliziert überprüfen.

Ab 2025 Kinderzusatzbetrag

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Kindergrundsicherung das Kindergeld ersetzen. Die Kindergrundsicherung setzt sich aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Letzterer ist vergleichbar mit dem Kinderzuschlag und kann von Familien mit wenig oder geringem Einkommen beantragt werden. Weitere Informationen zur Einführung der Kindergrundsicherung stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf dieser Seite zur Verfügung.