Das Gewächs habe den angrenzenden Weg im Möhringer Körschtal beschädigt, sagt die Stadt, und habe deswegen entfernt werden müssen.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Möhringen - Wo die Motorsägen kreischen, bleibt kein Ast am Stamm. Stück für Stück wurde der kapitale Baum vor wenigen Tagen abgetragen, der jahrzehntelang am Spazierweg oberhalb der Körsch und unterhalb der Salzäckerschule stand. Manfred Hertl-Hoch, der unweit des Körschtals wohnt, bedauert die Aktion. Seiner Kenntnis nach handelte es sich bei dem meterhohen Gewächs um einen Mammutbaum. „Ein Jammer um diesen schönen Baum“, sagt er. In einer E-Mail bittet der Möhringer die Stadtverwaltung darum, zu erläutern, „warum ein solch imposanter Baum, der für die Sauerstoffproduktion und für die Tierwelt außerordentlich wichtig ist, gefällt werden durfte“.

 

Der Baum hat den angrenzenden Weg beschädigt

Auf Nachfrage erklärt Thomas Zügel, Leiter des Liegenschaftsamts der Stadt Stuttgart, dass die Fläche, auf der der Baum stand, als Grünland ausgewiesen und seit 1982 als Baumwiese verpachtet sei. Der Pächter habe den Baum nach eigenen Angaben in den Achtzigerjahren zusammen mit einigen weiteren gleicher Art in Möhringen gepflanzt. Der Baum sei nicht verzeichnet und auch nicht im Bebauungsplan vorgesehen. „Die Baumschutzsatzung umfasst die Gemarkung Möhringen nicht. Der Baum stand zu nah an der Grundstücksgrenze und ist auf dieser Fläche grundsätzlich nicht vorgesehen“, sagt Zügel.

Entfernt werden habe der Baum müssen, weil er den Weg beschädigt habe. „Der auf dem angrenzenden Grundstück 3925 des Tiefbauamtes verlaufende öffentliche Geh- und Radweg wurde durch die Wurzeln des Baumes stark beschädigt, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde“, sagt Zügel.

Der Pächter habe die Sanierung des Weges übernommen und diesen auf eigene Kosten fachgerecht instandgesetzt. Die Fällung sei im Auftrag und ebenfalls auf Kosten des Pächters durchgeführt worden, der vertraglich auch für den Baumbestand verantwortlich sei. Bereits im November 2017 sei der Pächter erstmals aufgefordert worden, den Weg instandzusetzen und den Baum zu entfernen.

Hätte die Fällung genehmigt werden müssen?

Manfred Hertl-Hoch kritisiert die radikale Maßnahme. „Das hätte man anders hinbekommen mit den Wurzeln im Weg“, sagt er, „man hätte einfach in dem Teilbereich, wo die Wurzeln den Asphalt hochgehoben hatten, ein Stück Asphalt aussparen können“. So machten das fortschrittliche Städte. Außerdem, sagt der Möhringer, sei das gesamte Körschtal ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet. In solchen Gebieten muss das Fällen von Bäumen von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Die Stadt entgegnet: Die Entfernung des Baumes habe nicht genehmigt werden müssen. Das Stadtplanungsamt, Abteilung Baumschutzsatzung, habe bestätigt, dass der Baum nicht in einem Satzungsgebiet liege und kein Naturdenkmal sei und der Eigentümer diesen ohne Genehmigung habe fällen dürfen, teilt das Liegenschaftsamt mit.