Die BayernLB und ihre Vorstände sind kein Einzelfall, sondern die juristische Regel. In Deutschland ist bei Wirtschaftsdelikten eine Verurteilung allerdings schwer möglich, meint Thomas Magenheim.

München - Vor Gericht wurde ein Milliardendebakel verhandelt: 3,7 Milliarden Euro hat die bayerische Landesbank durch den Fehlkauf der österreichischen Hypo Alpe Adria verloren. Am Ende könnten es sogar fünf Milliarden Euro werden. Österreicher und Bayern prozessieren derzeit wegen weiterer 1,3 Milliarden Euro; ein Debakel in solcher Größenordnung fällt nicht vom Himmel, denkt man, und der Volkszorn verlangt nach einem Schuldigen. Das Landgericht München hat es anders gesehen. Die bestehenden Gesetze erschweren speziell in Deutschland eine Verurteilung bei Wirtschaftsdelikten, wie auch andere Beispiele zeigen: In Hamburg wurden in diesem Jahr sechs Ex-Vorstände der Landesbank HSH Nordbank freigesprochen, juristisch relevante Verfehlungen im Zuge der Finanzkrise waren ihnen nicht nachzuweisen. In Stuttgart stellte ein Gericht den Prozess gegen frühere Banker der größten deutschen Landesbank LBBW ein.

 

Die BayernLB und ihre Vorstände sind kein Einzelfall, sondern die juristische Regel. Wer einen Wirtschaftskriminellen überführen will, steht vor hohen Hürden. Bereichert sich ein Manager nicht persönlich, wie der wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige bayerische Landesbanker Gerhard Gribkowsky, ist kaum etwas zu machen. Denn vermeintlich kriminell handelnde Akteure müssen nicht nur einen Schaden verursacht, sondern dabei auch vorsätzlich gehandelt haben. Dieser Vorsatz ist so gut wie nicht beweisbar, wenn ein Manager auch nur ein Mindestmaß an Vorsicht walten lässt. Selbst die Bestechung des Politikers Jörg Haider durch den BayernLB-Chef Werner Schmidt wäre wohl unbemerkt geblieben, hätte sich der Banker nicht verplappert.

Für den Zuschnitt der Gesetze gibt es ein Argument: die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Wären negative Folgen wirtschaftlichen Handelns per se justiziabel, würde kein Manager mehr Entscheidungen treffen, aus Angst, bei einem Fehlschlag vor Gericht zu enden. Bei aller Kritik an den Managern: diese Art der Haftung wäre wirklichkeitsfremd. Gefragt sind differenziertere Lösungen. Bisher ist es nicht möglich, Verfehlungen von Managern angemessen zu sanktionieren.