2024 ist Wahljahr. Bewerber können im Böblinger Amts- und Mitteilungsblatt Anzeigen schalten, um für sich zu werben. Dafür muss die Kommune Regeln aufstellen. Das führt nicht nur in Dagersheim zu Unmut.

Volontäre: Julika Wolf (jwo)

Bei der Kommunal-, Kreistags- und Europawahl im Juni 2024 können Bürger wieder ihre Stimme abgeben. Davor wollen die Bewerber natürlich Werbung machen – unter anderem im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Böblingen. Seit einem Gerichtsurteil im Januar ist das aber gar nicht so einfach. In dem Urteil hatte der Gerichtshof die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl 2020 in Weinsberg (Kreis Heilbronn) bestätigt, weil der amtierende Bürgermeister mehr Werbung für sich machte, als sein Gegenkandidat das durfte. Der Bürgermeister legte etwa einen Flyer ins Amtsblatt – seinem Gegner war das nicht erlaubt.