„Gut verdienende Selbstständige wie Arztpraxen oder Steuerberatungskanzleien“ sollen in neue „Gemeindewirtschaftssteuer“ einbezogen werden, fordert die Linkspartei.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Die Linke hat einen Aktionsplan vorgelegt, mit dem sie die finanzielle Lage der Kommunen verbessern und ihnen mehr politischen Gestaltungsspielraum verschaffen will.

 

Das Papier, das maßgeblich von der Bundesgeschäftsführerin der Linken, Katina Schubert, der kommunalpolitischen Sprecherin des Parteivorstands, Kerstin Eisenreich, dem Stuttgarter Vorstandsmitglied Luigi Pantisano und weiteren Kommunalpolitikern entwickelt wurde, spricht sich unter anderem für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer „Gemeindewirtschaftssteuer“ aus.

Einbeziehung von „Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren“

Das Konzept, das in der kommenden Woche vorgestellt werden soll und unserer Zeitung vorliegt, sieht eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf „Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren“ vor. Weiterer Kernpunkt ist die Einbeziehung „gut verdienender Selbstständiger wie Arztpraxen oder Steuerberatungskanzleien“. Dafür soll der Freibetrag auf 30 000 Euro angehoben und die festgesetzte Steuer bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Gewerbesteuerumlage soll abgeschafft werden.

Die Linke fordert zudem die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Das heißt, Kosten, die von Bund oder Ländern verursacht werden, müssen auch von dort finanziert werden. Als Beispiel nennt das Papier die Finanzierung des Deutschland-Tickets. Die Linke betont, dass der desaströse Zustand der öffentliche Daseinsvorsorge „nichts mit Geflüchteten zu tun“ habe. Die Kommunen bräuchten aber Unterstützung, um Geflüchtete aufzunehmen und einzubinden. Deshalb fordert die Partei „einen EU-Fonds für Willkommenskommunen, die die Bedingungen für Willkommenskultur verbessern wollen“.

Private Betriebe in öffentliche Trägerschaft überführen

Die EU solle auch einen Kommunalisierungsfonds auflegen. Er soll die Kommunen finanziell dabei unterstützen, „privatisierte Betriebe in öffentliche Trägerschaft zurückzuführen, seien es Wohnungsbestände, Krankenhäuser, Energie- und Wärmeversorgung, Wasserversorgung, der öffentliche Nahverkehr oder die Abfallwirtschaft“, heißt es in dem Papier.