Das Landgericht Heilbronn hat die Mitglieder der Bande zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Die Richterin kritisiert die Arbeit der Polizei.

Für die kommenden Jahre müssen sich neun Mitglieder einer Bande auf ganz kleine Brötchen einstellen: Für ihre zahlreichen Einbrüche in Bäckereien in Aspach, Besigheim, Bietigheim, Bönnigheim und weiteren Orten schickte sie die 15. Große Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn teilweise für mehrere Jahre hinter Gitter, die Strafen reichen von zwei bis über viereinhalb Jahren. Die Mehrzahl der Männer im Alter zwischen 21 und 40 Jahren will so schnell wie möglich in ihr Heimatland Kosovo abgeschoben werden.

 

Die Geständnisse der Männer zu Beginn des Verfahrens hatten den Prozess deutlich verkürzt, da aufwendige Zeugenbefragungen und Auswertungen der Beweismittel nicht mehr notwendig waren, und zugleich hatten sie das zu erwartende Strafmaß deutlich abgemildert. „Sie haben in erheblichem Maße prozessuale Einsicht gezeigt und auch nicht versucht, ihre Taten zu beschönigen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller in der Urteilsbegründung zu den Angeklagten, die sich nicht anmerken ließen, was die Strafen für sie bedeuten.

Von Bietigheim aus ging es auf die Beutezüge

Die Diebesbande hatte systematisch zwischen Juni und Oktober 2022 von ihrem Unterschlupf in Bietigheim aus vor allem Bäckereifilialen in der Umgebung unter die Lupe genommen, um nachts dort einzubrechen und Geld zu stehlen. 18 solcher Taten, darunter auch im Hallenbad in Sachsenheim, einem Spielcasino in Schwieberdingen und in einem privaten Wohnhaus in Winnenden, konnte die Staatsanwaltschaft der Gruppe nachweisen.

Neben dem erbeuteten Geld verursachten die Männer bei ihrem kriminellen Vorgehen hohe Sachschäden wie kaputte Fenster und Türen oder eingeschlagene Wände. Einen Teil der Beute konnte die Polizei sicherstellen, dennoch liegt der jeweilige Schaden pro Einbruch im fünfstelligen Bereich. Kritisch beurteilte die Richterin erneut die Arbeit der Kriminalpolizei in diesem Fall: Viel zu lange hätten die Ermittler die Bande gewähren lassen und damit die Gefahren und den Schaden in die Höhe getrieben sowie die Bandenmitglieder zu wenig durchgängig observiert.

Hohe kriminelle Energie

Die Kammer wertete zu Ungunsten der Angeklagten deren hohe kriminelle Energie: So beging ein Teil der Männer die Taten, während bereits ein anderes Strafverfahren gegen sie lief. Darüber hinaus sei die Gruppierung professionell vorgegangen, indem sie an den Tatorten keine Handys benutzte, Handschuhe trug und Flüssigkeiten verteilte, um Spuren zu verwischen. Während sieben Angeklagte unmittelbar nach der Urteilsverkündung ihren Verzicht auf Rechtsmittel erklärten, und damit die Urteile unmittelbar rechtskräftig sind, gaben die beiden Hauptangeklagten, die jeweils für über viereinhalb Jahre ins Gefängnis müssen, keine Erklärung ab.