Landgericht Stuttgart: Frauen zur Prostitution gezwungen Zuhälter wandert lang hinter Gitter

Erst hat er Frauen umgarnt, dann hat er sie gezwungen, für ihn auf den Strich zu gehen. Jetzt ist der Familienvater verurteilt worden.
Stuttgart - Am Ende hat der Angeklagte noch die Kurve bekommen. Zuerst hatte er sich hartnäckig darauf verlegt zu schweigen. Dann jedoch hörte er auf den Rat seiner Verteidiger Kristian Frank und Frank Theumer – er legte ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft tat ein Übrigens und stimmte zu, einige Anklagepunkte einzustellen. „Ohne all dies wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen“, sagt Norbert Winkelmann, Vorsitzender Richter der 19. Strafkammer des Landgerichts. „Hätten wir streitig verhandelt, wären neun Jahre herausgekommen“, so Winkelmann weiter.
Frauen müssen sich tätowieren lassen
Jetzt aber lautet das Urteil: sechs Jahre und vier Monate Gefängnis wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, wegen Zuhälterei und Körperverletzung. Bei dem Angeklagten werden 30 200 Euro eingezogen, was der Summe entspricht, die er den Frauen als Zuhälter abgenommen haben soll. Seit Januar 2018 hat der Mann aus dem Kreis Ludwigsburg Frauen ausgebeutet. Dabei hatte er sich der sogenannten Loverboy-Masche bedient. Soll heißen, er spielte Frauen erst Liebe vor, um sie dann für sich anschaffen zu lassen. Er verlangte von ihnen Mindestumsätze und forderte von ihnen gegen ihren Willen bestimmte Sexpraktiken anzuwenden. Mit Drohungen und mit Schlägen hielt er die Opfer, die bereits Erfahrungen als Prostituierte hatten, unter Kontrolle. Als Zeichen, dass sie ihm gehörten, mussten sich die Frauen einen albanischen Adler und seinen Vornamen eintätowieren lassen.
Die Familie hält zum Angeklagten
Die Anklage ging von drei Opfern aus. Eine junge Rumänin ließ der dreifache Vater in Clubs in Böblingen, in Leinfelden-Echterdingen und in Ulm anschaffen. Der Frau nahm er den Dirnenlohn ab, sie durfte lediglich zwölf Euro am Tag für sich behalten. Mit Handy-Textnachrichten und mit Fotos von verprügelten Frauen schüchterte er sie regelmäßig ein. So lief es auch bei den beiden anderen Frauen. „Letztlich hat er es aber akzeptiert, wenn die Frauen sich von ihm lösten“, so der Richter. Das laufe normalerweise nicht so, sagt der erfahrene Richter. So habe der Angeklagte zwar eine 19-jährige Ungarin aus einem Bordell in der Schweiz geholt, um sie für sich in einem Club in Böblingen anschaffen zu lassen. Weil der Frau die Arbeit dort jedoch nicht passte, habe er sie im Mai 2018 wieder gehen lassen.
Der Stuttgarter Fall wurde eingestellt. Im November 2019 soll der Mann eine 19-Jährige in einem Laufhaus an der Leonhardstraße angegriffen und ihr die Ohrringe abgenommen haben. Der 42-Jährige will seinen Opfern Schadenersatz zahlen.
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