Renovierungskosten dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht pauschal den Mietern in Rechnung gestellt werden.

Stuttgart - Der Großvermieter Vonovia mit seinen rund 400 000 Wohnungen ist durch Urteile der Landgerichte in Hamburg und Stuttgart zur Trennung der Kosten von Modernisierungen und Instandhaltungen unter Druck geraten. Mieterhöhungen wurden von den Gerichten für unzulässig erklärt, weil sie nicht hinreichend begründet waren und mussten zurückerstattet werden. Das Urteil stärkt die Position aller Mieter, denen pauschal Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen wurden. Sie können eine Differenzierung und gegebenenfalls eine Rücknahme der Erhöhung einklagen.