An den digitalen Kummerkasten schreiben vor allem Gegner der AfD. Nur jede zehnte Mail ist Ernst gemeint.

Stuttgart - Die AfD-Landtagsfraktion hat in den ersten vier Wochen seit der Freischaltung ihres umstrittenen Online-Portals „Faire Schule“ rund 500 Rückmeldungen von Schülern und Eltern erhalten. Allerdings seien davon nur rund zehn Prozent in ernsthafter Absicht eingegangen, erklärte der Initiator Rainer Balzer am Montag in Stuttgart. Die Rückmeldungen zeigten, dass es einen Bedarf für den digitalen Kummerkasten gebe, so der AfD-Fraktionsvize, der selbst viele Jahre lang als Lehrer tätig war.

 

Laut Balzer werden die Ernst gemeinten Rückmeldungen derzeit ausgewertet. Anschließend gehe man auf die betroffenen Schulen zu. Ziel der AfD sei es, auf Missstände hinzuweisen und die Schulen besser zu machen. Es gehe nicht darum, Lehrer zu denunzieren.

AfD sieht Schulneutralität verletzt

Thematisch zeichnen sich laut Balzer drei Schwerpunkte ab: Kritik am Unterrichtsausfall, Kritik an einseitig ausgerichteten Lehrmitteln und Kritik an der Verletzung des Neutralitätsgebots zu Lasten der AfD. Als Beispiel für einseitige Lehrmittel nannte Balzer das Unterrichtswerk „Unsere Erde“. Die Reihe lese sich so, als habe Greta Thunberg persönlich die Texte verfasst. Kritik habe es auch an einem Arbeitsblatt zu Hochfesten der Religionen gegeben. Eine Mutter habe berichtet, sie sei besser über das muslimische Zuckerfest als über Weihnachten informiert worden. In Sachen Neutralitätsgebot zeigte Balzer einen Flyer, der zum Kampf gegen die AfD aufruft. Der Flyer sei an einer Schule ausgelegen, ohne dass sich Lehrer und Schulleitung daran gestört hätten.

Die AfD-Fraktion teilte zudem mit, dass sie gemeinsam mit ihrem Abgeordneten Klaus-Günther Voigtmann vor dem Landesverfassungsgerichtshof klagt. Die Eingabe richtet sich gegen die Änderung der Landtagsgeschäftsordnung, wonach der dienstälteste Parlamentarier Alterspräsident wird – nicht mehr der nach Lebensjahren älteste. Diese Rolle würde derzeit Voigtmann zufallen. Die Regelung sei mehrfach verfassungswidrig, so die AfD.