Europaweit ist die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln einheitlich geregelt. Nun werden alle zugelassenen Substanzen neu bewertet.

Stuttgart - Der Verbraucher mag sie nicht, die Lebensmittelzusatzstoffe, die im abgepackten Geflügelsalat, in der Tiefkühlpizza oder in der Tütensuppe stecken. Verschiedene Umfragen haben ergeben, dass Frische und Natürlichkeit ganz oben auf der Liste der erwünschten Eigenschaften bei Lebensmitteln stehen. Dennoch verhalten sich viele Konsumenten ambivalent. So greift die Hausfrau, wenn sie zum Beispiel selber Marmelade kocht, gern zu einem Geliermittel, mit dem sich Zucker sparen lässt, obwohl dieses den Konservierungsstoff Sorbinsäure enthält. Wer nach Großmutters Rezept Früchte und Zucker im Verhältnis eins zu eins mischt, kann auf den Zusatzstoff verzichten, denn allein die Zuckerkonzentration verhindert hier das Wachstum von Verderbniskeimen. Auch wer fertige Salate an der Feinkosttheke kauft, fragt praktisch nie nach der Verwendung von Zusatzstoffen, wie Verbraucherschützer beklagen.

In der Europäischen Union sind zurzeit 305 verschiedene Zusatzstoffe für Lebensmittel zugelassen, von A wie Aspartam bis Z wie Zitronensäure. Dabei gilt der eiserne Grundsatz: Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Zusatzstoffe werden Lebensmitteln absichtlich zugesetzt, um in erster Linie bestimmte technologische Wirkungen zu erzielen; also beispielsweise um die Verarbeitungseigenschaften wie Rieselfähigkeit oder Streichfähigkeit zu verbessern, aber auch um zu färben, zu süßen oder zu konservieren. Die Zusatzstoffe beeinflussen Haltbarkeit, Aussehen und Konsistenz der Produkte. Ihre Verwendung in der Lebensmittelindustrie ist nur dann erlaubt, wenn sie technisch notwendig sind, den Verbraucher nicht täuschen und gesundheitlich unbedenklich sind.

"Daher sind die meisten Zusatzstoffe auch nur für bestimmte Lebensmittel und nur in begrenzter Menge zulässig", betont Jürgen Maier vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. Vor ihrer Zulassung durchlaufen die Substanzen umfangreiche Sicherheitsuntersuchungen, bei denen der Lebensmittelhersteller den Nachweis zu erbringen hat, dass sie keine Gesundheitsgefahr für den Konsumenten darstellen. Die Zusatzstoffe müssen auf der Verpackung gekennzeichnet sein, und zwar mit ihrer Funktionsklasse wie etwa Konservierungsstoff, Süßungsmittel oder Füllstoff sowie dem Namen oder der E-Nummer. Die E-Nummern (abgeleitet von Europa, aber auch von edible, englisch für essbar) sind in allen Ländern der EU gleich, so dass der Konsument auch über Sprachgrenzen hinweg erkennen kann, welche Zusatzstoffe enthalten sind.

Die Zusatzstoffe müssen auf der Verpackung gekennzeichnet sein


Im vergangenen Jahr trat eine neue europaweite Verordnung in Kraft, welche die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen einheitlich regelt. Nationale Alleingänge sind nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang soll auch eine Neubewertung aller zugelassenen Zusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen, was allerdings einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Begonnen wurde mit der Substanzklasse der Farbstoffe - und hier hat sich tatsächlich schon etwas getan: Nachdem bereits der Azofarbstoff E 128 (Rot 2G) vollständig verboten wurde, müssen nun weitere Azofarbstoffe seit dem 20. Juli 2010 besonders gekennzeichnet sein. Alle Lebensmittel mit den knallbunten Farben müssen den Warnhinweis tragen: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen."