Die CSU prüft die vom Bundestag beschlossene teilweise Legalisierung von Cannabis. CSU-Chef Söder zufolge sei ein möglicher Klageansatz die Frage, ob das Gesetz seitens der Bundesländer zustimmungspflichtig sei.

Die CSU prüft rechtliche Schritte gegen die am Freitag vom Bundestag beschlossene teilweise Legalisierung von Cannabis. CSU-Chef Markus Söder sagte am Montag nach einer Sitzung des Parteivorstands, ein möglicher Klageansatz könne die Frage sein, ob das Gesetz nicht doch von Seiten der Bundesländer zustimmungspflichtig sei. Die Bundesländer seien so vielfältig von dem Gesetz berührt, dass sich diese Frage stelle.

 

Außerdem sei juristisch zu prüfen, ob nicht Sicherheitsfragen um das Gesetz so bedeutsam seien, dass eine Klage Erfolg haben könne. Der CSU-Chef räumte zugleich ein, dass eine Entscheidung über eine Klage völlig offen sei. Anders als bei anderen Gesetzen gebe es keine deutliche Aussicht auf einen Erfolg des Rechtswegs. „Die Klageaussichten sind nicht so einfach“, sagte Söder.

Ab April soll Konsum von Cannabis eingeschränkt erlaubt sein

Für sein Bundesland kündigte der bayerische Ministerpräsident an, dass das Gesetz „extremst restriktiv“ angewendet werden solle. In Bayern werde an oberster Stelle auf die Sicherheit geachtet.

Mit dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erarbeiteten Gesetz wird die bisher verbotene Droge Cannabis vom 1. April an für Erwachsene teilweise legalisiert. Erwachsenen soll der Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kindertages- und Sportstätten.