Die Künstlerin NatHalie Braun Barends will zwei ihrer Installationen retten, die dem Neubau der Kunsthalle weichen sollen. Sie findet, die Rauminstallation „HHole for Mannheim“ könne allenfalls für den Neubau adaptiert werden.

Mannheim - Viel Freude hatte die Mannheimer Kunsthalle noch nie an der Rauminstallation, die der frühere Chef des Hauses, Rolf Lauter, 2006 bei einer befreundeten Künstlerin in Auftrag gegeben hatte. Die hatte seinerzeit ohne Rücksicht auf bau- und brandschutzrechtliche Vorschriften mehrere übereinander liegende kreisrunde Öffnungen durch alle Etagen im Athenetrakt des Museums gefräst und das ganze „HHole for Mannheim“ genannt. Wegen hoher Bewachungskosten hat das „Loch“ anschließend für mehr Ärger vor Ort als für Aufsehen in der Kunstwelt gesorgt; es musste am Ende mit Panzerglas verschlossen werden.

 

Der Ärger könnte demnächst noch größer werden. NatHalie Braun Barends, die offenbar viel Wert legt auf das groß geschriebene „H“ in ihrem Namen wie in ihren Werken, will es nicht hinnehmen, dass ihre Installation verschwinden soll. Vor dem Landgericht hat sie deshalb Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung ihrer Arbeit eingereicht, außerdem soll die Stadt verpflichtet werden, eine weitere Installation „PHaradise“ unter dem Dach wieder herzustellen, die allem Anschein nach einem Regenschaden zum Opfer gefallen ist. Hilfsweise hat Braun Barends Schadenersatz für beide Werke von 250 000 Euro beantragt.

Die Künstlerin sagt, es gehe ihr nicht ums Geld

Es gehe ihr aber nicht ums Geld, versicherte die Künstlerin bei der Verhandlung vor einer Zivilkammer des Gerichts. Sie wolle vielmehr, dass ihr Werk bleibe. Man könne es für den Neubau adaptieren, „aber es muss weiterleben“, sagte sie. „Es ist ein Kind, das sie in die Welt gesetzt hat“, erklärte ihr Anwalt. Die Frage sei nur, ob man es so verändern kann, dass es weiter in dem Museum bleiben könne. „Doch von der Konzeption her ist es ja auf Veränderung angelegt“, stellte er fest.

Davon möchte allerdings die Stadt Mannheim nichts wissen. Sie möchte die Installation ganz aufgeben und beruft sich auf ihre Eigentümerrechte. Man wolle das Museum neu ausrichten und weiter voranbringen; der durchlöcherte Trakt solle künftig die Brücke zwischen den historischen und dem neuen Gebäude bilden, erklärte der Anwalt der Stadt. „Es ja geht nicht darum, ein Werk zu zerstören, sondern darum, dass das Haus besser arbeiten kann. Der Umbau dient allen dort befindlichen Werken“, sagte er.

Der Richter riet den Parteien zum Interessenausgleich

Der Vorsitzende deutete allerdings an, dass die Kammer die Eigentumsrechte auch enger auslegen könnte als der Stadt lieb ist. Zwar gelte bisher nach einem alten Reichsgerichtsurteil noch immer, dass ein Eigentümer ein vergleichbares Werk nicht verändern, aber sehr wohl zerstören dürfe. Es gebe aber auch eine „Gegenbewegung“ zu der Position in der Literatur, sagte der Richter und riet den Parteien zu einem Interessenausgleich. Da man eine Installation im Gegensatz zu einem Bild nicht einfach zurückgeben könne, scheine ihm ein solcher Ausgleich gerechtfertigt. Eine klare Idee, wie der aussehen könnte, hatte auch die Kammer nicht. „Wir denken an irgendetwas, unterhalb der vollständigen Wiederherstellung des Werks, etwa an eine Dokumentation des HHoles in dem neuen Bau mit einer Kunstmappe. „Das hört sich an wie eine Grabrede“, wie ein Denkmal für ein Werk. Das komme für seien Mandantin nicht Infrage, sagte der Anwalt von Braun Barends.