Mit Hakenkreuz im Theater sitzen? Die Staatsanwaltschaft Konstanz hält das für unproblematisch.

Konstanz - Die Verteilung von Hakenkreuzbinden an Zuschauer der Aufführung von George Taboris Groteske „Mein Kampf“ am Stadttheater Konstanz ist von der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt. Man werde keine Ermittlungen wegen der Verbreitung und öffentlichen Verwendung von verbotenen Nazisymbolen einleiten, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Zuvor waren bei der Behörde mehrere Anzeigen eingegangen.

 

Die Inszenierung von Serdar Somuncu sieht vor, dass die Zuschauer freien Eintritt erhalten, wenn sie im Theater eine Hakenkreuzbinde tragen. Wer den normalen Eintrittspreis bezahlt, bekommt einen Davidstern oder trägt gar kein Symbol. Das Konzept solle zeigen, wie leicht Menschen korrumpierbar seien, erklärte das Theater. Dennoch wurde massiver Protest laut, auch weil die Premiere auf den 20. April fällt – Hitlers Geburtstag. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft und die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit riefen zum Boykott des Stückes auf.