In der Polizeiaffäre geht es nicht um Sex, sondern um strukturellen Machtmissbrauch. Die Frage, ob die Polizistin den sexuellen Kontakt mit dem Polizeiinspekteur „auch gewollt“ habe, ist dabei nicht relevant, kommentiert Eva-Maria Manz.

Psychologie und Partnerschaft: Eva-Maria Manz (ema)

An eine Verurteilung des Polizeiinspekteurs in der Polizeiaffäre glauben nicht viele. Zu gering seien die Beweise, dass die Nebenklägerin, eine Polizistin, die sexuelle Begegnung mit dem ranghöchsten Polizisten von Baden-Württemberg „nicht auch gewollt“ habe, heißt es. Wie häufig beim Straftatbestand der sexuellen Nötigung sei in diesem Fall schwer aufzuklären, wie einvernehmlich die Begegnung gewesen sei. Dabei wird außer Acht gelassen, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern generell schwer als einvernehmlich einzuordnen ist. Genau das hat die Metoo-Debatte gezeigt.