Nach Verurteilung in Mannheim Wegen Misshandlung verurteilte Pflegeeltern fordern niedrigere Strafen

Im vergangenen Februar wurde ein Ehepaar wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt. Vor dem Landgericht Mannheim gehen sie nun gegen das Urteil vor.
Mannheim - Nach der Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener kämpft ein Ehepaar seit Dienstag vor dem Landgericht Mannheim um eine Minderung der Strafe. Die 46-Jährigen waren im Februar vergangenen Jahres verurteilt worden, weil sie 2017 ihren damals drei Jahre alten Pflegesohn nach Überzeugung des Amtsgerichts nicht nur gequält und geschlagen hätten. Auch hätten die Pflegeeltern das Kind hungern lassen.
Das Paar hatte seine Unschuld beteuert und nach der Verurteilung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Nun prüft das Gericht, ob die ausgesprochenen Haftstrafen - drei Jahre und elf Monate für die Frau sowie drei Jahre für den Mann - angemessen sind.
Eigenen Angaben zufolge konnten die Eltern zweier 2006 und 2008 geborener Kinder keinen weiteren Nachwuchs mehr bekommen. Dennoch habe ein weiterer Kinderwunsch bestanden. Weil eine Adoption zu kompliziert gewesen sei, habe man sich um ein Pflegekind bemüht. Der Vorsitzende Richter konstatierte am Dienstag, dass die beiden jeweils 46 Jahre alten Eheleute das Jugendamt über bestimmte Fakten im Unklaren gelassen haben. So sei weder die psychische Erkrankung des Ehemanns zur Sprache gekommen noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, zu der die Mutter wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt worden war.
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