Bundesweit sind wegen des neuen Infektionsschutzgesetzes viele Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. Bis zum 2. April greifen in vielen Bundesländern – wie auch in Baden-Württemberg – allerdings noch Übergangsregeln. Was gilt danach?

Am vergangenen Wochenende ist bereits ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen auf Bundesebene weggefallen. Das novellierte Infektionsschutzgesetz sieht nur noch einen Basisschutz vor. Dazu zählen nur noch wenige allgemeine Vorgaben etwa zum Masketragen und zu Tests in Einrichtungen für besonders gefährdete Gruppen, in Kliniken und Pflegeheimen beispielsweise.

 

Viele Bundesländer wollen allerdings noch eine Übergangsfrist nutzen – und bisherige, strengere Coronamaßnahmen bis zum 2. April aufrechterhalten. Was aber gilt danach?

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt auch nach dem 2. April weiter, 3G-Nachweise für Geimpfte, Genesene oder Getestete sind beim Bahnfahren seit der Gesetzesänderung und auch künftig nicht mehr nötig. Auch Kontakt- und Kapazitätsbegrenzungen etwa für Treffen und Veranstaltungen gibt es nicht mehr.

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Generell sind strengere Corona-Beschränkungen ab dem 2. April nur noch in ausgewiesenen Hotspot-Gebieten möglich. Dazu muss das jeweils zuständige Landesparlament – etwa der Landtag in Baden-Württemberg – eine besonders kritische Corona-Lage und eine besonders hohe Zahl an Neuinfektionen feststellen. „Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht“, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Kann auch ein ganzes Bundesland ein Hotspot sein?

In diesem Fall könnten dann in den Hotspot-Regionen zum Beispiel wieder Zugangsbeschränkungen nach der 3G- oder 2G-Regel greifen, auch Maskenpflichten in sämtlichen Innenräumen wären dann wieder denkbar. Doch wann oder wie die Hotspot-Regelung genau greifen könnte, darüber herrscht noch Uneinigkeit. Aus Bayern etwa kam der Vorwurf, dass es für diese Regelung keine genauen Maßstäbe und Parameter gebe.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte am Sonntag, dass auch ein ganzes Bundesland Hotspot sein könne – dies sei nicht mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) strittig. „Wenn ein Bundesland jetzt sehr viele Hotspots hat, dann setzt sich quasi das Bundesland aus Hotspots zusammen“, sagte er in Berlin. Andere Fachleute allerdings – etwa aus den Landesregierungen – halten dies in der Praxis für unrealistisch. Das Infektionsgeschehen müsste in solchen Fällen so groß sein, dass die Kliniken überlastet wären.

In Baden-Württemberg wird die Hotspot-Regelung geprüft

Ohne Hotspot-Regelung fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ab dem 2. April in den allermeisten Bereichen weg. In Innenräumen – etwa auch in Läden und Supermärkten – muss dann keine Maske mehr getragen werden. Für Unternehmen gilt, dass sie selbst über Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte entscheiden.

In Baden-Württemberg greift seit dem 19. März eine neue Corona-Verordnung. Wichtigste Änderung ist der Wegfall des sogenannten Stufensystems, auch gibt es keine Kontakt- oder Kapazitätsbeschränkungen für Treffen oder Veranstaltungen mehr. Andere Maßnahmen bleiben im Südwesten bis zum 2. April aber zunächst bestehen, etwa eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen und die 3G-Regel für öffentliche Veranstaltungen oder den Besuch von öffentlichen Einrichtungen.

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Bereits vor der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hat der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) keinen Hehl daraus gemacht, dass er den Wegfall vieler Maßnahmen für eine Fehlentscheidung hält. Ein Sprecher des Staatsministeriums sagte am Montagmittag, man prüfe, ob das Land nach dem 2. April die Hotspot-Regelung für das ganze Bundesland ziehen könnte. Man müsse das Infektionsgeschehen beobachten und auf Sicht fahren, so der Sprecher. Vorfestlegungen gebe es keine.