Das Biodiversitätsstärkungsgesetz untersagt seit dem vergangenen Jahr den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf sensiblen Flächen. Dies stellt in zwei Naturschutzgebieten im Landkreis Esslingen ein Problem dar. Einige Obstbauern dürfen trotzdem spritzen.

Das Regelwerk mit dem sperrigen Namen Biodiversitätsstärkungsgesetz gilt als Meilenstein im Naturschutz Baden-Württembergs. Mitte 2020 ist es in Kraft getreten. Festgeschrieben sind darin ambitionierte Ziele zur Erhaltung der Artenvielfalt. Eines davon lautet, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 zu verringern. Um es zu erreichen, setzt das Land auf eine Reihe von Fördermaßnahmen für die Landwirte, aber auch auf Verbote. Sie durchzusetzen erweist sich indes als schwierig.