Mit Frankreich plant ein weiteres europäisches Land, aktive Sterbehilfe zuzulassen. Die katholischen Bischöfe wollen das verhindern.

Aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe sollen in Frankreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Die Regierung in Paris legte am Mittwoch einen Gesetzentwurf vor, der Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente erlauben soll. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können. Die katholischen Bischöfe reagierten am Mittwoch auf die Initiative, indem sie vier Bischöfe als Sprecher benannten, die gegen die Zulassung aktiver Sterbehilfe eintreten sollen.

 

Eine entsprechende Initiative hatte Präsident Emmanuel Macron vor einigen Wochen in einem Interview der Zeitungen „Liberation“ und „La Croix“ angekündigt. Einen ersten Aufschlag für einen Gesetzestext hatte Macron bereits für vergangenen Herbst angekündigt. Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten

Konkret sieht der Gesetzentwurf laut französischen Medienberichten vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können sollen. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patientinnen und Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein. Ärzte können dann ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das drei Monate lang gültig ist. Die Menschen könnten selbst entscheiden, ob sie das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einnehmen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um Beihilfe zum Suizid. Gibt eine andere Person das tödliche Medikament, handelt es sich um aktive Sterbehilfe.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Beihilfe zum Suizid ist erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestags, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.

2002 hatten die Niederlande als erstes Land weltweit aktive Sterbehilfe legalisiert. Belgien zog im selben Jahr nach und Luxemburg folgte 2009. Selbst das katholisch geprägte Spanien hat 2021 sowohl aktive Sterbehilfe als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt, Portugal folgte 2023.