Ganz schön anstrengend: wer eine Streuobstwiese besitzt, hat beim Baum- und Heckenschnitt viel Arbeit. Muss er den Grünschnitt hinterher immer mühsam zum Häckselplatz bringen oder darf er ihn auch verbrennen? Das Landratsamt Ludwigsburg ist bislang streng – will künftig aber Nachsicht walten lassen.

Kreis Ludwigsburg - Eine Streuobstwiese kann viel Freude machen – zum Beispiel, wenn sie literweise leckeren Apfelsaft liefert. Aber Stücklesbesitzer wissen auch: Streuobstwiesen machen in erster Linie viel Arbeit. Pflegt man sie nicht, dann verwildern sie. Schneidet man sie aber regelmäßig nach, dann hat man hinterher den Ärger mit der Entsorgung des Schnittguts. Und das vor allem im Kreis Ludwigsburg.

 

Das Landratsamt dringt nämlich darauf – offenbar vehementer als in Nachbarkreisen –, dass Grünschnitt nicht an Ort und Stelle verbrannt wird. Das Schnittgut müsse ordnungsgemäß abtransportiert und auf Häckselplätze gebracht werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfe man die Äste auf dem Stück zum Verrotten liegen lassen. Dennoch muss wohl niemand, der Äste verbrennt, mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Denn diese strenge, umstrittene Regelung dürfte wohl hinfällig sein.

Landtagsabgeordneter schaltet sich ein

Auf eine Initiative des Landtagsabgeordneten Klaus Herrmann (CDU) teilte das Landwirtschaftsministerium jüngst mit, dass ein solches generelles Verbot nicht nötig oder praktikabel sei. Solche Verbrennungen seien „in Ausnahmefällen zulässig“, teilte eine Vertreter des baden-Württembergischen Landwirtschaftsministeriums auf Herrmanns Anfrage mit.

Im Ludwigsburger Landratsamt betont man derweil, dass man kein generelles Verbot erlassen wolle (oder könne) und durchaus Ausnahmen zulasse. Bei schwer zugänglichen Grundstücken müsse der Besitzer nicht zwingend die stachligen Brombeersträucher abtransportieren. Allerdings müsse der Eigentümer das Material „vorrangig durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben und Unterpflügen“ entsorgen. Das allerdings ist aus Sicht von Grundstückseigentümern schwierig. Immerhin erhöht sich durch herumliegendes Holz die Gefahr, dass sich Krankheiten wie etwa der gefährliche Feuerbrand übertragen.

Im Rems-Murr-Kreis gibt man sich großzügig

Die Ludwigsburger Kreisverwaltung ist allerdings weitaus strenger als die Nachbarkreise. „Es ist prinzipiell erlaubt, Grüngut, das im eigenen Stückle anfällt, zu verbrennen“, teilt beispielsweise Martina Nicklaus, die Sprecherin des Landratsamts Rems-Murr, mit. Das gelte natürlich nur im Außenbereich. Einen drastischen Anstieg der Feuerwehr-Fehlalarme befürchte man im Gegensatz zu den Kollegen in Ludwigsburg nicht. Gemeinde und Feuerwehr sollten einfach vom Eigentümer vorab informiert werden. Dennoch gebe es im Landkreis Rems-Murr „hin und wieder Feuerwehreinsätze, wenn Grünschnitt verbrannt wird“, sagt Nicklaus.

Generell werben aber auch die Nachbarkreise dafür, Grüngut mit Blick auf die Umweltbelastung möglichst nicht zu verbrennen. Für den CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Herrmann geht es in der Sache ohnehin vor allem um den Zungenschlag. In Ludwigsburg „wird immer davon gesprochen, Verbrennungen unterbinden zu wollen“, während andernorts die Verbrennung quasi als zweitbeste Lösung geduldet werde. Zumindest in diesem Sektor hat Herrmann mit seiner Initiative offenbar etwas erreicht. Um zu unterstreichen, dass das Landratsamt kein generelles Verbot erlassen habe oder wolle, will der Kreis laut seinem Sprecher „unsere Ausführungen auf der Homepage entsprechend präzisieren“.