Pro Abschiebung: Natürlich lebt es sich in Afghanistan nicht so sicher wie zum Beispiel in Bayern. Schießereien, Attentate und Talibanterror sind an der Tagesordnung. Im vergangenen Jahr sind durch solche Gewaltakte 1569 Zivilisten ums Leben gekommen. Die Risiken sind aber keineswegs überall gleich hoch zwischen Kundus und Herat. Wie könnten sonst Millionen von Afghanen ganz normal in die Schule oder zur Arbeit gehen? Und wenn das ganze Land ein Pulverfass wäre, warum sind dann in den vergangenen Jahren sechs Millionen afghanischer Flüchtlinge aus Pakistan wieder in ihre Heimat zurückgekehrt?

 

Jeder Asylantrag wird individuell geprüft

Die deutschen Behörden schieben solche Flüchtlinge nicht etwa wahllos nach Afghanistan ab. Jeder Asylantrag wird individuell geprüft. Aber wir leben in einem Rechtsstaat, das Asylrecht gilt nicht bedingungslos. 2016 haben 127 000 Afghanen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Nur wenige sind tatsächlich asylberechtigt. Gut die Hälfte der Flüchtlinge darf dennoch vorerst hierbleiben, weil diese Menschen im Falle einer Rückkehr gefährdet wären. Für die andere Hälfte gilt das nicht. So urteilen auch die Gerichte. Unterstellen die Abschiebekritiker etwa, dort säßen nur Unmenschen?

Deutschland wäre als Zufluchtsort definitiv überfordert, wenn über die Frage, wer schutzbedürftig ist, nach Gutdünken oder subjektiv empfundenem Mitleid entschieden würde. Die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan ist binnen fünf Jahren auf das Zwanzigfache gestiegen. Das hat sicher mit den schwierigen Verhältnissen in dem Land am Hindukusch zu tun – viel mehr jedoch mit den Versprechungen der Schleuserindustrie. Wer auf Abschiebungen verzichtet, der würde den Menschenschleppern und ihrer Kundschaft signalisieren: Die Regeln des Asylrechts sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt sind; bleiben kann letztlich jeder. Damit würden die Möglichkeiten beschnitten, all jenen zu helfen, die wirklich der Obhut bedürfen.