Prozess am Leonberger Amtsgericht Viel Wirbel um Millionenscheck

Ein Geschäftsmann aus Köln steht wegen undurchsichtiger Geldgeschäfte und einem Fälschungsvorwurf vor Gericht.
Leonberg - Es ist ein Hauch von großer, weiter Welt gewesen, der durch den Sitzungssaal des Leonberger Amtsgerichts wehte. Wegen Urkundenfälschung und Betruges war ein 66-jähriger Geschäftsmann aus Köln angeklagt, der im Sommer 2015 einen Scheck der Deutschen Bank über eine Million US-Dollar einem Rechtsanwalt übergab, der den Betrag auf ein Treuhandkonto einzahlen sollte. Als dieser das wenige Tage später bei der Kreissparkasse in Leonberg tat, stellte sich heraus, dass der Scheck gefälscht war.
Allein schon die in breitem Kölner Dialekt gehaltene Erklärung des 66-Jährigen, wie es zu der Scheckübergabe kam, hatte alle Zutaten für eine echte Räuberpistole. Der gelernte Bankkaufmann, der als Berater für eine Immobilienfirma tätig war, hatte regelmäßig Kontakte in den arabischen Raum.
Ein „Rundum-Sorglos-Paket“
Unter anderem besichtigte er mit Geschäftsleuten aus Abu Dhabi, Dubai und Saudi-Arabien regelmäßig Wohnungen in der Nähe des Kölner Klinikums, in denen Angehörige wohnen sollten, solange ein Familienmitglied dort behandelt wurde. Da die Botschaft von Saudi-Arabien die Kosten für die Behandlungen in Deutschland angeblich nicht mehr übernahm, stand der Angeklagte nach seinen Angaben zudem in Kontakt mit einem großen deutschen Versicherungskonzern, um über eine Krankenversicherung als „Rundum-Sorglos-Paket“ für arabische Staatsangehörige zu verhandeln.
Bei seinen Gesprächen lernte der 66-Jährige auch eine arabische Familie mit einem leukämiekranken Kind kennen, dessen Vater die Behandlungskosten nicht mehr stemmen konnte, nachdem die Botschaft die Kosten nicht mehr übernehmen wollte. Über verschiedene Kanäle sei er dann in Kontakt mit einem arabischen Geschäftsmann gekommen, der eine Million Dollar investieren wollte. Mit diesem Geld hätten die Behandlungskosten für das leukämiekranke Kind, aber auch Immobilien nebst Provisionen bezahlt werden sollen. „Ich habe mich mit diesem Geschäftsmann in Paris getroffen, er hat meine Reisekosten, Hotel und Essen bezahlt. Ich hatte keinen Anlass, ihm nicht zu trauen“, erklärte der Angeklagte.
Verteidiger: Der Angeklagte war nur Überbringer des Schecks
Der Scheck sei wenige Tage später mit einem Kurierdienst gekommen. Er habe weder den Scheck selbst noch das beiliegende Garantieschreiben der Deutschen Bank genau angeschaut. „Da es Fremdgeld war, konnte ich das Geld nicht auf ein Firmenkonto von uns einzahlen, sondern habe einen Anwalt als Treuhänder gesucht“, erläuterte der Rheinländer vor dem Amtsgericht seine Vorgehensweise. Ein Bekannter aus der Immobilienbranche im Stuttgarter Raum habe ihm dann den Rechtsanwalt empfohlen, dem er den Scheck nebst Garantieschreiben am Stuttgarter Hauptbahnhof übergeben habe.
Der Verteidiger des Angeklagten, Anwalt aus einer renommierten Kölner Kanzlei, erklärte, man könne seinen Mandanten nicht wegen Urkundenfälschung verurteilen, da er nur der Überbringer des Schecks gewesen sei und zudem ein eigenes Interesse an der Richtigkeit des Schecks hatte, da von dem Geld auch seine Provision für den Immobiliendeal bezahlt werden sollte.
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