Im Prozess gegen den mutmaßlichen Serienmörder von Schwäbisch Hall mehren sich die Zweifel an der Ermittlerarbeit.

Die Ehefrau beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, der Angeklagte verweigert die Aussage: Im Prozess um den mutmaßlichen Serienmörder Daniel D. ist das Gericht weiter auf Indizien angewiesen. Drei Verbrechen werden ihm angelastet: Am 21. Dezember 2022 soll er eine 77-Jährige in einer Schwäbisch Haller Wohnsiedlung erschlagen und 1500 Euro erbeutet haben. Im 25. Januar 2023 soll er im nahe gelegenen Michelbach/Bilz eine 89-Jährige in der Wohnung mit einem Hammer erschlagen haben. Einen brutalen Raubüberfall eine Woche zuvor, am 17. Januar in Ilshofen (Kreis Schwäbisch Hall), konnte das 83-jährige Opfer vereiteln. Aber geht womöglich noch ein weiterer Todesfall auf sein Konto?

 

Ursprünglich galt ein Unfall als Todesursache

Am fünfte Verhandlungstag steht die Spurensicherung im Fall der 77-Jährigen im Vordergrund. Zunächst war der Todesfall als Unfall bewertet worden. Erst auf Druck der Angehörigen untersuchte die Kriminalpolizei fünf Tage nach dem Auffinden der Leiche erneut die Wohnung. Erkennbar, so schildert Polizeihauptkommissar Alexander Feind vom Tatort, sei die Wohnung von jemandem durchsucht worden, der einen mit Blut verschmierten Handschuh trug. „Die Abdrücke zogen sich überall durch“, sagt der Beamte. Tags darauf wurden „blutverdächtige Eintragungen“ und Textilmuster eines blutigen Handschuhs in der Wohnung von Heidemarie K. sichergestellt. Beweisfoto für Beweisfoto scrollt der Vorsitzende Richter Martin Liebisch über die Bildschirme im Saal des Landgerichts Heilbronn. „Es war ein blutiger Tatort“, bekräftigt Kriminalkommissar Michael Ochmann vor Gericht.

Ein eingetrocknete Blutlache nährt weitere Zweifel

Die verschleppten Ermittlungen sind brisant, weil ein weiterer Todesfall unweit dieses Tatorts wohl nicht mehr aufgeklärt werden kann. Die Leiche der 86-jährigen Edith L. war eine Woche zuvor entdeckt, ihr Tod ebenfalls als Unfall eingestuft worden. Nach der Freigabe wurde das Opfer eingeäschert. Auch hier hatten die Angehörigen Zweifel. Sie legten der der örtlichen Zeitung Beweise vor. Sie hatten sie einen großen Fleck im Teppich entdeckt, der wie Blut aussah und von einer Fußmatte abgedeckt war. Das Haller Tagblatt konfrontierte Oberstaatsanwalt Lustig mit den Erkenntnissen. Dem Blatt zufolge sprach dieser von einem „großen Versäumnis“ und ließ den Fund zum LKA bringen. Die Auswertung stellte er in „etwa vier Wochen“ in Aussicht. Wie die Zeitung an diesem Samstag meldet, hat sie die Spuren selbst untersuchen lassen. Das Ergebnis: Es handelt sich um eine Blutlache.

Hat die Polizei also einen weiteren Mord übersehen? Die Zweifel an gründlicher Ermittlungsarbeit sind gesät.