Das Gericht verurteilt einen 23-Jährigen wegen versuchter Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe.

Leonberg - Der junge und etwas korpulente Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichtes ist sichtbar nervös. Er muss sich für eine Tat verantworten, die ihm im Nachhinein ganz offensichtlich peinlich ist. Im November 2016 hatte er spätabends die Abdeckplane des BMWs eines ehemaligen Freundes angezündet, der auf einem Parkplatz in der Gerlinger Straße in Leonberg stand. Zu einem größeren Schaden führte seine Tat nur deshalb nicht, weil zwei zufällig vorbeikommende Spaziergänger die kokelnde Plane entdeckten und auspusteten. Dennoch beträgt der Schaden laut Staatsanwalt rund 6000 Euro, der Anklagevorwurf lautete auf Brandstiftung.

 

Über seinen Anwalt lässt der 23-Jährige zunächst eine Erklärung verlesen, in der er die Tat unumwunden einräumt. Er habe sich zur damaligen Zeit in eine Frau verliebt, die ihm ein ehemaliger Freund ausgespannt habe, während er selbst im Urlaub war. Er habe sich über diesen geärgert, weil er die Frau schlecht behandle. An jedem Novemberabend sei er mit einem Kumpel unterwegs gewesen und habe sieben bis acht Jacky Cola getrunken. Auf dem Heimweg sei er dann am Auto des ehemaligen Freundes vorbeigekommen und habe aus einer Kurzschlussreaktion heraus die Plane angezündet, um diesem einen Denkzettel zu verpassen. Ihm sei klar gewesen, dass das Auto in Brand geraten konnte, andere Fahrzeuge seien jedoch nicht gefährdet gewesen. „Diese Blödheit tut ihm Leid, er bittet um eine milde Strafe“, so der Anwalt.

Weggeworfene Kippe überführt ihn

Der 23-Jährige gab zu, dass er die Tat der Polizei gegenüber zunächst bestritten hatte, da er Angst vor einer Strafe hatte. Die Ermittler kamen ihm jedoch auf die Schliche, weil zum einen zwei Zeugen eine Person in der Nähe des Tatorts gesehen hatten, die von der Figur her auf den Angeklagten passte. Zum anderen stellte die Polizei neben dem BMW eine Zigarettenkippe sicher – die DNA darauf passte zu einer Probe, die der Angeklagte abgegeben hatte.

Auch der ehemalige Freund hatte schnell den Angeklagten in Verdacht, als er von der Polizei nach möglichen Tätern befragt wurde. „Wir hatten ein bis zwei Wochen vorher eine Auseinandersetzung, die ein bisschen laut geworden ist“, erklärte der 25-Jährige im Zeugenstand. Der letzte Satz des Angeklagten sei gewesen: „Du wirst noch sehen.“ Bei dem Streit sei es um das Mädchen gegangen, für das sie sich beide interessiert hatten. „Unsere Wege haben sich seitdem getrennt“, sagte der 25-Jährige, der selbst wegen Straßenverkehrsdelikten vorbestraft ist.

Er sei von seiner Schwester geweckt worden, die den Brand bemerkt hätte. Als er auf den Parkplatz gekommen sei, wäre das Feuer gelöscht und die Polizei vor Ort gewesen. Das Auto sei damals abgemeldet gewesen, da er keinen Führerschein gehabt habe. Der Schaden sei so hoch gewesen, weil die verbrannte Plane am Lack festgeklebt sei und an der Fahrertür und der Stoßstange Brandlöcher entstanden seien.

Es war Alkohol im Spiel

Der Staatsanwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten, da die Tat durch eine „alkoholbedingte Enthemmung“ begangen worden sei. Der Verteidiger sprach sich für eine maximal sechsmonatige Bewährungsstrafe aus und sah nur eine versuchte Brandstiftung, da das Feuer keine „wesentlichen Teile“ des Autos erfasst habe. Dieser Ansicht schloss sich Richterin Sandra De Falco an, verurteilte den 23-Jährigen jedoch zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. „Der Angeklagte wollte seinem Ex-Freund aus denkbar nichtigem Anlass einen Denkzettel verpassen“, begründete sie dies. Die Plane hätte lichterloh brennen und weitere Autos in Mitleidenschaft ziehen können, wenn der Brand nicht durch Zufall gelöscht worden wäre. „Das nächste Auto stand nur einen halben Meter weg, die Tat hatte ein riesiges Gefahrenpotenzial“, führte sie weiter aus. Zugunsten des Angeklagten sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Tat im Affekt begangen worden sei und er sich bereit erklärt habe, den Schaden wiedergutzumachen.