Vier Polizeistreifen werden gerufen, um für Ordnung zu sorgen. Letztlich wird das Verfahren eingestellt.

Leonberg - Die Geburtstagsparty im Januar dieses Jahres in Malmsheim muss sehr feucht-fröhlich gewesen sein, doch manch einer der Gäste hatte offenbar zu tief ins Glas geschaut. Als gegen 21.30 Uhr eine Polizeistreife in den Renninger Ortsteil gerufen wurde, trafen die Beamten auf eine Gruppe von Feiernden, die sich den Polizisten gegenüber als äußerst aggressiv und feindselig verhielt. Die Beamten holten Verstärkung, und erst mit vier Streifenbesatzungen gelang es, einigermaßen Ordnung herzustellen und einen 39-jährigen Mann als Verdächtigen für eine Trunkenheitsfahrt zu identifizieren.

 

Angesichts dieser Umstände hielt es Richter Thomas Krüger für angebracht, für den Prozess vor dem Amtsgericht mit nicht weniger als 13 Zeugen verschärfte Sicherheitsvorkehrungen anzuordnen. Ein Sicherheitsdienst durchsuchte alle Besucher, Taschen durften nicht mit in den Gerichtssaal genommen werden. Doch die Befürchtungen erwiesen sich als unbegründet: Völlig ruhig ließ der 39-jährige Ingenieur für Autodesign die Verhandlung, in der er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr angeklagt wurde, über sich ergehen.

War er betrunken am Steuer?

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, an besagtem Januarabend mit einem Auto auf der Strohgäustraße in Malmsheim gefahren zu sein, obwohl er wegen massiven Alkoholkonsums fahruntüchtig gewesen sei. Eine Blutalkoholkontrolle bei ihm ergab einen Wert von 1,33 Promille.

Über seinen Anwalt ließ der Mann erklären, dass er an besagtem Abend kein Auto gefahren sei. Er sei auf der Geburtstagsparty zu Gast gewesen und habe dort drei bis vier Gläser Wodka mit Orangensaft und einem Energydrink getrunken. Gegen 21 Uhr sei es ihm nicht gut gegangen, er sei wegen seiner Magenprobleme draußen ein wenig spazieren gegangen. Später habe er sich zusammen mit einem Freund in ein Auto gesetzt und habe sich durch das Beifahrerfenster übergeben. Nach einem Streitgespräch mit einem Passanten sei er wieder ins Haus gegangen und habe sich nach zwei weiteren Gläsern Wodka mit Orangensaft schlafen gelegt, bis ihn die Polizei geweckt habe.

Schon beim ersten Zeugen zeigte sich, dass die Anklage auf wackeligen Füßen stand. Ein Hoteldirektor aus der Nachbarschaft, der wegen des Partylärms über eine WhatsApp-Gruppe alarmiert worden war, erklärte, er habe gesehen, wie der Angeklagte bei laufendem Motor im Auto gesessen sei und sich übergeben habe. Als er gefragt habe, ob alles in Ordnung wäre, sei eine zweite Person in aggressiver Stimmung auf ihn zugekommen, bevor eine dritte Person diesen von ihm weggezogen und wieder ins Haus gebracht habe.

Aggressive Stimmung

Er habe sich dann in eine Tiefgarageneinfahrt zurückgezogen und die Polizei gerufen, da die Stimmung Handgreiflichkeiten befürchten ließ. Er habe dann gesehen, wie das Auto rückwärts ausgeparkt worden sei und dabei fast einen Bauzaun gerammt hätte. Wer das Auto gefahren sei, habe er aus seiner Position nicht erkennen können. Eine andere Person sei noch Richtung Auto gegangen, ob sie eingestiegen sei, habe er nicht erkennen können. Bei einer späteren Gegenüberstellung habe er den Angeklagten wiedererkannt. „Es war eine logische Schlussfolgerung, dass er gefahren ist, er war der Einzige, der sicher im Auto war“, so der Hoteldirektor.

Mit Sicherheit bestätigen, dass der Angeklagte das Auto umgeparkt hatte, konnte auch keiner der fünf Polizeibeamten, die in der Folge vernommen wurden. Sie waren alle erst nach der Tat gekommen und damit beschäftigt gewesen, den Angeklagten überhaupt erst einmal ausfindig zu machen. Angesichts dieser Beweislage einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach knapp zwei Stunden darauf, das Verfahren einzustellen. Der Angeklagte bekam sogar seinen Führerschein zurück, der am Tatabend beschlagnahmt worden war.